Menschen mit Behinderungen lebenslang auf Kindesunterhalt durch Eltern angewiesen
VertretungsNetz: Behördliche Praxis belastet viele Betroffene und ihre Familien massiv - finanziell und emotional
Volljährige Menschen, die aufgrund einer intellektuellen Beeinträchtigung oder psychischen Erkrankung ihren Lebensbedarf nicht selbst absichern können, sind meist auf Sozialhilfe angewiesen. Sozialbehörden können jedoch Antragsteller:innen zwingen, finanziellen Unterhalt bei ihren Eltern gerichtlich einzufordern – auch, wenn die Menschen längst volljährig sind und sogar, wenn ihre Eltern schon!-->!-->!-->…