Österreichischen Hebammengremium (ÖHG): Hebammenbetreuung bei Fehlgeburten ab der vollendeten 18. Schwangerschaftswoche
Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche (SSW) eine Fehlgeburt erleiden, erhalten künftig Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme. Diese lang erwartete Änderung tritt ab 1. September 2024 in Kraft und stellt eine bedeutende Erweiterung der bisherigen Regelung dar, die bislang nur bei Totgeburten und Geburten ab einem Geburtsgewicht von mehr als 500 Gramm Hebammenbeistand vorsah.
LANG ERSEHNTE NEUREGELUNG
Wird ein Kind mit mehr als 500 Gramm tot geboren oder verstirbt es während der Geburt, spricht man!-->…