Neuerungen bei der Verrechnung der CO2-Abgabe
AB 1. JÄNNER 2025 GEHT DIE PFLICHT ZUR ZAHLUNG UND WEITERVERRECHNUNG DER CO2-ABGABE VOM GAS-NETZBETREIBER AUF DEN GAS-VERSORGER ÜBER. FÜR KUNDINNEN UND KUNDEN ÄNDERT SICH DADURCH GRUNDSÄTZLICH NICHTS.
Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG 2022) sieht seit seinem Inkrafttreten im Herbst 2022 eine innerstaatliche „CO2-Bepreisung“ vor. Über diese CO2-Steuer soll Energie in Österreich verteuert und so ein Anreiz geschaffen werden, weniger CO2 auszustoßen. Das Geld, das dadurch eingenommen wird, wird als!-->…