
Nationalrat gibt grünes Licht für Abgabenänderungsgesetz 2025
Sammelnovelle bringt unter anderem Ausweitung des Tabakmonopols und höhere Tabaksteuer
Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung auch grünes Licht für das Abgabenänderungsgesetz 2025 gegeben. Neben diversen Änderungen im Steuerrecht bringt es auch eine Ausweitung des Tabakmonopols und strenge Regeln für den Verkauf von E-Zigaretten (E-Liquids). Hanfblüten zum Rauchen und Nikotinbeutel dürfen demnach nur noch bis Ende 2028 außerhalb von Trafiken verkauft werden. Für den Verkauf von E-Zigaretten wird es ein Lizenzsystem geben. Außerdem werden E-Liquids und Nikotinbeutel ab April 2026 in die Tabaksteuer einbezogen. Bereits ab Februar 2026 wird die Steuer für klassische Tabakwaren wie Zigaretten und Tabak zum Erhitzen erhöht.
Das Gesetzespaket wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen verabschiedet. Dieser sieht unter anderem vor, die Umsatzgrenze für bestehende Ausnahmen von der Belegerteilungspflicht, wie sie etwa für Verkäufe im Freien, auf Schi- und Almhütten sowie in Buschenschanken gelten, von 30.000 Ꞓ auf 45.000 Ꞓ zu erhöhen. Außerdem wird die Ausstellung digitaler Kassenbelege erleichtert.
Die FPÖ begründete die Ablehnung der Sammelnovelle vor allem damit, dass das Gesetz weitere Steuererhöhungen enthalte, wiewohl sie die Ausweitung des Tabakmonopols und die damit verbundene Stärkung von Trafikantinnen und Trafikanten sowie andere Punkte des Gesetzes wie die „Kalte-Hände-Regelung“ ausdrücklich begrüßte. Die Bundesregierung setze bei der Budgetkonsolidierung zu stark auf einseitige Maßnahmen, kritisierten etwa die Abgeordneten Peter Wurm und Alexander Petschnig.
Ebenfalls gegen die Stimmen der FPÖ hat der Nationalrat das IFI-Beitragsgesetz 2025 beschlossen. Darin ist festgelegt, mit welchen Beträgen sich Österreich an internationalen Finanzinstitutionen zur Entwicklungszusammenarbeit wie der Afrikanischen Entwicklungsbank, dem Asiatischen Entwicklungsfonds oder dem Debt Relief Trust Fund zur Unterstützung hochverschuldeter armer Länder beteiligt. Die von der Regierung vorgeschlagene Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kuwait wurde von den Abgeordneten einhellig genehmigt.
AUSWEITUNG DES TABAKMONOPOLS
Ziel der geplanten Änderungen im Tabakmonopolgesetz ist es, im Sinne des Gesundheitsschutzes den „Wildwuchs“ beim Verkauf alternativer Tabakprodukte zu beseitigen und durch die Kanalisierung des Vertriebs Kontrollen zu erleichtern. Durch höhere Preise soll außerdem der Griff zu E-Zigaretten und zu sonstigen Nikotin- bzw. Nikotinersatzprodukten eingedämmt werden. E-Zigaretten würden bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter, ohne dass ihnen das hohe Risiko bewusst sei, dass E-Zigaretten ein Einstiegsprodukt in die Nikotinabhängigkeit darstellten, hält die Regierung dazu in den Erläuterungen fest.
Vor diesem Hintergrund werden Nikotinbeutel (Pouches) und Hanfblüten zum Rauchen ausdrücklich in das Tabakmonopol aufgenommen und damit deren Verkauf auf Tabaktrafiken beschränkt. In Bezug auf Hanfblüten liegt dazu zwar schon seit längerem ein VwGH-Urteil vor, laut Erläuterungen ist es in der Praxis aber zu unterschiedlichen Auslegungen gekommen. Für Hanfshops, die schon am 10. Jänner 2025 – dem Tag der Veröffentlichung des VwGH-Urteils – existierten, wird es in diesem Sinn eine Übergangsregelung geben: Sie dürfen Hanfblüten mit niedrigem THC-Gehalt noch bis Ende 2028 verkaufen, sofern sie dafür eine Lizenz bei der Monopolverwaltung GmbH beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine gleich lange Übergangsfrist gilt für Kleinverkaufsstellen für Pouches. Mit dem Tabakmonopol verbunden sind außerdem die Festlegung von Kleinverkaufspreisen für Nikotinbeutel durch Großhändler sowie ein Verpackungszwang, wobei es auch hierfür Übergangsbestimmungen gibt.
LIZENZSYSTEM FÜR E-LIQUID-SHOPS
Strenger reguliert wird auch der Verkauf von E-Zigaretten (E-Liquids). Sie werden grundsätzlich nur noch in lizensierten Geschäften verkauft werden dürfen, wobei eine Bedarfsprüfung und die Leistung eines Monopolentgelts vorgesehen sind. Bestehende Verkaufsstellen, die seit mindestens drei Monaten bestehen, sollen allerdings automatisch eine – kostenfreie – Lizenz für 20 Jahre erhalten, sofern bestimmte Auflagen erfüllt werden. Wer keine Lizenz erhält, dem steht ein Beschwerdeweg zum Bundesverwaltungsgericht offen, das gilt auch für Betreiber von Hanfshops, denen keine Übergangslizenz zugestanden wird.
Ohne Lizenz werden nur noch Tabaktrafiken zum Verkauf von E-Liquids befugt sein. Allerdings kann die Monopolverwaltung in Hinkunft auch Konzessionen für Tabakfachgeschäfte ohne E-Liquid-Verkauf vergeben, wenn es im Einzugsgebiet bereits eine Verkaufsstelle für E-Liquids gibt. Der Verkauf von Nikotinbeuteln und E-Liquids in Gaststätten wird nach dem Muster sonstiger Tabakerzeugnisse geregelt. Laut Tabaksteuergesetz ausdrücklich verboten ist ein Versandhandel mit tabakverwandten Produkten.
Die Tabaksteuer für E-Liquids und Nikotinbeutel soll nach Volumen (Liter) bzw. Masse (Kilogramm) berechnet und ab April 2026 eingehoben werden, wobei für bereits jetzt bei Kleinhändlern befindliche Produkte eine Übergangsregelung vorgesehen ist. Im Februar 2027 und 2028 wird es dann weitere Erhöhungen geben. Ebenso wird die Steuer für klassische Tabakprodukte wie Zigaretten und Tabak zum Erhitzen bis 2028, beginnend ab Februar 2026, stufenweise angehoben. Besteuert werden auch nikotinfreie E-Liquids und Pouches, da deren Konsum gleichfalls mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist und eine Abgrenzung von nikotinhaltigen Produkten schwierig wäre, wie in den Erläuterungen angemerkt wird.
Insgesamt werden mit dem 60 Seiten starken Abgabenänderungsgesetz 2025 zwanzig Gesetze geändert, wobei die vorgesehenen Maßnahmen von Präzisierungen beim Freiwilligenpauschale und bei der Steuerbefreiung von Ausschüttungen körperschaftlich organisierter Agrargemeinschaften über die Einführung eines Pflichtveranlagungstatbestands bei widerrechtlichem Bezug von Absetzbeträgen bis hin zu Änderungen bei der Abschreibung von Immobilien und Erleichterungen von Wertpapierübertragungen von ausländischen auf inländische Depots reichen. Darüber hinaus sollen ab April 2026 die Grunderwerbsteuer, ab 2027 die Versicherungssteuer und ab 2028 Gebühren vollständig digital abgewickelt werden. Ein Sanktionsmechanismus soll die elektronische Einreichung von Anbringen durchsetzbarer machen.
BREITE ZUSTIMMUNG ZUM GESETZESPAKET
Von Seiten der Abgeordneten gab es breite Zustimmung zum Gesetzespaket. Die Novelle zum Tabakmonopolgesetz sei ein Vorzeigegesetz, bei dem es gelungen sei, unterschiedlichste Interessen auszutarieren, führte etwa ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger aus. Auch Markus Hofer (NEOS) hält die erzielte Balance in diesem Bereich für „gut gelungen“. Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz würden „natürlich“ im Vordergrund stehen, sagte Hofer, für bestehende Shops gebe es aber langfristige Übergangsregelungen und Lizenzlösungen. Überdies erachtet er es für sinnvoll, Tabakprodukte und tabakähnliche Produkte gleich zu behandeln. Selma Yildirim (SPÖ) machte geltend, dass die Ausweitung des Tabakmonopols dazu beitrage, durch effektivere Kontrollen die Gesundheit besser zu schützen.
Verteidigt wurde von ÖVP-Abgeordnetem Hanger auch die Erhöhung der Tabaksteuer samt Einbeziehung von E-Liquids und Nikotinbeuteln. Man müsse auch die Budgetkonsolidierung im Blick haben, sagte er.
FPÖ BEGRÜSST STÄRKUNG VON „TABAKTRAFIKANTEN“
Auch die FPÖ kann der Novellierung des Tabakmonopolgesetzes einiges abgewinnen. Die Änderungen seien „überwiegend positiv“, sind sich die Abgeordneten Peter Wurm und Maximilian Linder einig, wobei Wurm insbesondere die Stärkung der Tabaktrafikantinnen und Tabaktrafikanten begrüßte. Bei diesen handle es sich zu über 50 % um Menschen mit Behinderung, hob er hervor. Es sei wichtig, diese Personengruppe – etwa durch die Ausweitung des Tabakmonopols und die vorgesehenen höheren Handelsspannen – zu unterstützen. Wurm hält außerdem den Kinder- und Jugendschutz beim Verkauf von Produkten über Trafiken für besser gewährleistet.
„Schlecht“ ist aus Sicht von Wurm die zusätzliche Besteuerung von E-Liquids und Nikotinbeuteln. Wenn man Produkte „unendlich teuer“ mache, laufe man Gefahr, dass diese ins Land geschmuggelt würden, warnte er. Zudem sprach er sich wie sein Fraktionskollege Alexander Petschnig grundsätzlich gegen Steuererhöhungen aus. Die Regierung setze bei der Budgetkonsolidierung zu stark auf einnahmenseitige Maßnahmen, hielt Petschnig fest und kritisierte unter anderem die Einbehaltung des dritten Drittels bei der Abgeltung der kalten Progression.
Kritik am Vorhaben, die Lizenz für E-Liquid-Shops an den Standort zu binden, übte FPÖ-Abgeordneter Markus Leinfellner. Verliere ein Shop seinen Mietvertrag, verliere er auch seine Lizenz, warnte er. Damit würden Vermieter „mehr Macht erhalten als der Wirtschaftsminister“. E-Liquid-Shops seien weniger geschützt „als ein Würstlstand“. Die Bundesregierung stranguliere damit eine ganze Branche, so Leinfellner. Sein Fraktionskollege Linder sieht überdies die künftig verpflichtende digitale Anmeldung neuer Kessel zum Schnapsbrennen kritisch, daran könnten kleine private Schnapsbrenner scheitern.
ABÄNDERUNGSANTRAG ZUR „KALTE-HÄNDE-REGELUNG“
Den Abänderungsantrag zur Belegerteilungspflicht brachte ÖVP-Abgeordneter Kurt Egger ein. Durch die „Kalte-Hände-Regelung“ seien etwa auch Maronibrater und Christbaumverkäufer nicht verpflichtet, eine Registrierkasse zu nutzen, hob er hervor. Egger begrüßte außerdem ausdrücklich, dass die Ausdruckspflicht für den Kassenzettel abgeschafft werde und künftig auch digitale Belege ohne Obergrenze ausgestellt werden könnten.
Was die weiteren Inhalte des Abgabenänderungsgesetzes 2025 betrifft, verwies Selma Yildirim (SPÖ) auf „ein Bündel an Verwaltungsvereinfachtungen“. Zudem wird ihr zufolge mehr Rechtssicherheit geschaffen und ein weiterer Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit gesetzt.
Von einem „technischen Paket mit vielen Klarstellungen“ sprach Grünen-Abgeordneter Jakob Schwarz. Er ortet verschiedene Verbesserungen, etwa was die Gebäudeentnahme von Privatstiftungen betrifft. Kritik übte Schwarz allerdings am Procedere der Gesetzwerdung mit verkürzter Begutachtungsfrist und kurzfristig eingebrachten Abänderungsanträgen. In diesem Sinn verweigerten die Grünen dem im Plenum vorgelegten Abänderungsantrag in Zweiter Lesung auch ihre Zustimmung.
BEITRÄGE AN INTERNATIONALE FINANZINSTITUTIONEN
Die Ablehnung des IFI-Beitragsgesetzes durch die FPÖ begründete Abgeordneter Axel Kassegger damit, dass Österreich trotz notwendiger Budgetkonsolidierung Steuermittel „in der ganzen Welt verteilt“, statt sich darauf zu konzentrieren, die Ausgaben „in den Griff zu bekommen“ und das Budget ausgabenseitig zu sanieren. Die Unterstützung von Frauen und Mädchen in Uganda und Lesotho möge legitim sein, der FPÖ gehe es aber um Prioritäten, meinte er. Insgesamt stellt Österreich Kassegger zufolge 1,8 Mrd. Ꞓ für Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit bereit.
Als kurzsichtig beurteilte Henrike Brandstötter (NEOS) diese Zugangsweise. „Wir dürfen uns nicht durch ein Österreich zuerst betäuben lassen“, warnte sie. Die massive Kürzung der Mittel von USAID durch Donald Trump ist für sie ein gutes Beispiel dafür, dass „Populisten Krisen nicht lösen“, sondern verschärfen würden. Unter anderem wies Brandstötter auf die Zunahme von Infektionskrankheiten und Konflikten, die Gefahr einer Radikalisierung und steigender Flucht und Migration hin. Entwicklungszusammenarbeit schaffe überdies Partnerschaften, von denen auch die österreichische Wirtschaft profitiere, hielt sie fest und begrüßte es in diesem Sinn, dass Österreich „ein verlässlicher Partner mit Engagement“ bleibe. Wichtig wäre es Brandstötter zufolge, dass multilaterale Organisationen stärker mit dem privaten Sektor zusammenarbeiten.
Auch Petra Bayr (SPÖ) hält internationale Finanzinstitutionen für bedeutende Einrichtungen. Diese seien „die richtige Antwort“ auf globale Entwicklungen und Krisen, sagte sie. Mit Unterstützungen würden betroffene Länder in die Lage versetzt, gegen Umweltkatastrophen und andere Herausforderungen widerstandsfähig zu werden. Auch sei es wichtig, Frauen und Mädchen Zugang beispielsweise zu Bildung und zu öffentlichem Verkehr zu ermöglichen.
DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT KUWAIT
Bayr hob wie Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) außerdem die Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen hervor. Man bringe das Abkommen mit Kuwait auf einen neuen Stand, hielt Götze fest. Es gehe um eine faire Besteuerung und zusätzliche Einnahmen. So könne Österreich künftig etwa Steuern einheben, wenn ein Unternehmen in Kuwait einem Steuersatz von null Prozent unterliege. Zudem werde sogenannten Cum-Ex-Geschäften ein Riegel vorgeschoben.
ÖVP-Abgeordneter Hörl unterstrich, dass es einen regen wirtschaftlichen und touristischen Austausch mit Kuwait gebe, wobei er explizit auf Tiroler Unternehmen hinwies. Ein Vorbild in Kuwait sieht Hörl, was niedrige Steuersätze betrifft. (Fortsetzung Nationalrat) gs
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