Budgetausschuss verabschiedet Österreichischen Stabilitätspakt 2025 mit Regierungsmehrheit

Neue Gebarungsstatistik-Verordnung: Länder liefern ab Februar monatliche Budgetdaten

Der Budgetausschuss schickte den neuen Österreichischen Stabilitätspakt 2025 mit den Stimmen der Regierungsparteien an den Nationalrat weiter (388 d.B.). FPÖ und Grüne stimmten nicht zu. Im Kern geht es darin um eine gesamtstaatliche Defizitsteuerung sowie eine bessere Datenlage über die Bundesländer, fasste Kai Jan Krainer (SPÖ) zusammen. Durch den neuen Stabilitätspakt werde die Transparenz deutlich verbessert, zeigte sich Angela Baumgartner (ÖVP) überzeugt. Alle Länder haben die budgetären Verhältnisse monatlich zu melden. Geregelt werde überdies das maximal zulässige Defizit. Gebietskörperschaften, die sich nicht daran halten, müssen die Sanktionen tragen.

Die Diskussion drehte sich auch um die neue Gebarungsstatistik-Verordnung, die die Länder dazu verpflichtet, monatlich Budgetdaten an Statistik Austria zu übermitteln. Diese werden ab Februar öffentlich zugänglich sein, was laut Finanzminister Marterbauer einen deutlichen Transparenzgewinn bringt.

Ein Entschließungsantrag der Grünen, der auf mehr Transparenz im Budgetvollzug der Länder durch monatliche Finanzmeldungen abzielt, wurde schließlich abgelehnt. Weitere Entschließungsanträge wurden vertagt.

ÖSTERREICHISCHER STABILITÄTSPAKT 2025: BUND TRÄGT 76 %, LÄNDER UND GEMEINDEN 24 % DER SCHULDENVERANTWORTUNG

Der Österreichische Stabilitätspakt 2025 (ÖStP 2025) ist eine neue Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben für Fiskalregeln. Ziel ist es, Defizite zu vermeiden und die staatliche Schuldenquote nachhaltig zu senken. Mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der EU im ersten Halbjahr 2024 kam es zu neuen Vorgaben in Bezug auf die europäischen Fiskalregeln. Der ÖStP 2025 soll rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten und das neue Fiskalregelwerk der Europäischen Union innerstaatlich umsetzen. Damit wird der ÖStP 2012 mit 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Der Österreichische Stabilitätspakt ist als Staatsvertrag nach Art. 15a B-VG ausgestaltet, es bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrats.

In dem Stabilitätspakt bekennen sich Bund, Länder und Gemeinden zu einer stabilitätsorientierten Haushaltsführung. Zentrales Steuerungsinstrument ist ein von der EU vorgegebener länderspezifischer Nettoausgabenpfad im Rahmen des Defizitverfahrens, der bis 2029 eine Reduktion des gesamtstaatlichen Defizits von 4,20 % (2026) auf 2,80 % (2029) vorsieht. Dabei wird die Verantwortung – das Verschuldungspotential – aufgeteilt: Der Bund (inklusive Sozialversicherung) erhält 76 % des verfügbaren Spielraums, während die Länder 24 % des Stabilitätsbeitrags tragen. Innerhalb des Länderanteils wird den Gemeinden fix 20 % eingeräumt.

NEUE GEBARUNGSSTATISTIK-VERORDNUNG: UNTERJÄHRIGE BUDGETDATEN DER LÄNDER AB FEBRUAR VERFÜGBAR

Hubert Fuchs (FPÖ) machte die neu kundgemachte Gebarungsstatistik-Verordnung zum Thema. Damit werden die Länder verpflichtet, monatlich Budgetzahlen der Statistik Austria zu übermitteln.

Die neue Gebarungsstatistik-Verordnung sehe vor, dass Länderdaten monatlich geliefert und auch veröffentlicht werden, unterstrich Marterbauer. Ab Februar sollen die Zahlen öffentlich verfügbar sein. Damit werde ein großer Fortschritt erzielt, nicht nur im Finanzministerium, auch die Wirtschaftsforschung und das Parlament würden davon profitieren, unterstrich Marterbauer. Der Kritik an fehlenden Veröffentlichungen sei damit nachgekommen worden, hielt er fest. Er sei ein Anhänger der „Goldenen Investitionsregeln“ auf EU-Ebene, bestätigte der Finanzminister dem Abgeordneten Schwarz. Es sei jedoch nicht gelungen dies durchzusetzen, daher müssten die öffentlichen Investitionen hochgehalten werden. Ein Problem, das mit dem Stabilitätspakt nicht gelöst werde, seien die Gemeindefinanzen, so Marterbauer.

Monatliche unterjährige Daten der Länder seien sehr wichtig, bestätigte die Leiterin des Budgetdiensts, insbesondere auch, deren öffentliche Verfügbarkeit. Sie sprach sich dafür aus, gleiches auch für die großen ausgegliederten Einheiten vorzusehen.

STABILITÄTSPAKT: TROTZ HÖHERER TRANSPARENZ KEINE EINSTIMMIGKEIT

Die Grünen stimmten dem neuen Stabilitätspakt nicht zu. Jakob Schwarz (Grüne) begründete die Ablehnung mit Einsparungen beim Klimaschutz, wobei er anerkannte, dass es einen gesamtstaatlichen Rahmen brauche. Auf europäischer Ebene hätten sich die Grünen für die „Green Golden Rule“ ausgesprochen. Das ist ein finanzpolitisches Konzept, wonach öffentliche Investitionen in Klima- und Umweltschutz ganz oder teilweise von den Defizitregeln des Stabilitätsrahmens ausgenommen werden sollen. Des Weiteren stellte Schwarz den Stabilitätsbericht der gesamtstaatlichen Planung im Strategiebericht gegenüber und ortete Verschlechterungen für den Bund.

Maximilian Linder (FPÖ) äußerte die Befürchtung, dass „wir noch weniger mit den Ausgaben zurechtkommen als bisher“.

Aus Sicht von Kai Jan Krainer (SPÖ) kommt der neue Stabilitätspakt um mindestens zwei Jahre zu spät. Es sei unverantwortlich gewesen den Österreichischen Stabilitätspakt nicht rechtzeitig zu erneuern. Nun müssten Versäumnisse der vergangenen Regierung nachgeholt werden, hielt Krainer fest. Obwohl der Stabilitätspakt mehr Transparenz und bessere Datenlage schaffe, würden dadurch nicht alle Probleme gelöst. Insbesondere bei ausgegliederten Einheiten wie den Spitälern würden Probleme mangels regelmäßiger Daten erst spät sichtbar, so Krainer.

GRÜNE FORDERN BUDGETVOLLZUG DER LÄNDER TRANSPARENT ZU MACHEN

Die Notwendigkeit, das Budget zu sanieren, betreffe alle Ebenen des Staates, weshalb es notwendig sei, den Budgetvollzug der Länder transparent zu machen, so die von den Regierungsparteien vertagte Forderung der Grünen (592/A(E)). Medienberichten zufolge würden die Länder- und Gemeindefinanzen das Maastricht-Defizit erhöhen, macht Antragsteller Jakob Schwarz aufmerksam. Konkret schlägt er monatliche Meldungen der Aus- und Einzahlungen pro Bundesland an die Statistik Austria anstelle der bisherigen kumulierten Einmeldung der Länder vor. Zudem regt Schwarz die Übermittlung von Monatserfolgsberichten der Bundesländer und die Festlegung einer einheitlichen Frist für die Vorlage der Landesrechnungsabschlüsse an.

Da die Gebarungsstatistik-Verordnung bereits vor dem Ausschuss umgesetzt worden sei, könnten die anderen Fraktionen dem Entschließungsantrag zustimmen, argumentierte Schwarz. Der Antrag blieb dennoch in der Minderheit und wurde abgelehnt. Auch die FPÖ stimmte nicht zu. Karin Doppelbauer (NEOS) konnte die Forderungen der Grünen nachvollziehen. Einige Forderungen seien jedoch nicht umsetzbar, da dies nicht auf Bundesebene geregelt werde, hielt sie fest.

GRÜNE: STRUKTURREFORMEN FÜR GESUNDE GEMEINDEFINANZEN

Zur Budgetentlastung der finanziell unter Druck stehenden Gemeinden schlagen die Grünen eine Reform der Grundsteuer vor und verweisen auf Potenziale bei Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben. Darüber hinaus sei eine Aufgabenreform dringend notwendig, da sich die finanzielle Situation der Gemeinden laufend verschlechtern würde, mahnte Antragstellerin Elisabeth Götze (Grüne) im Ausschuss. So würden die Anforderungen an die Kommunen – ohne die Sicherstellung der entsprechenden finanziellen Mittel – stetig steigen. Um eine klare Aufgabenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften zu erreichen, werden deshalb in der von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagten Initiative Verhandlungen mit den Bundesländern, Städten und Gemeinden gefordert (455/A(E)).

Angela Baumgartner (ÖVP) konnte die Anliegen des Antrags grundsätzlich nachvollziehen, man müsse aber zuerst die Gespräche zur Reformpartnerschaft und zum Finanzausgleich abwarten. Zudem müssten in der aktuellen Budgetsituation neben dem Bund und den Ländern auch die Gemeinden sparen. Strukturänderungen seien wichtig und eine langjährige Forderung ihrer Fraktion, hielt Karin Doppelbauer (NEOS) fest. Sie sei jedoch gegen eine Erhöhung der Grundsteuer, da es in Österreich kein Einnahmenproblem sondern, Probleme bei der Steuerverteilung gebe. Auch Maximilian Linder (FPÖ) sprach sich für eine Aufgabenreform der Gemeinden aus, sah in Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben aber nicht das richtige Mittel zur Finanzierung.

Grundsätzlich liege die Verantwortung über die Gemeindefinanzen, wie auch etwa die Hebung der Leerstandspotenziale, bei den Bundesländern, betonte der Finanzminister. Eine Aufgabenreform der Gemeinden sei aber sinnvoll. Einen „Hoffnungsschimmer“ zur Entlastung der Gemeinden konnte Marterbauer aber durch das sich abzeichnende höhere Steueraufkommen erkennen.

FÖRDERUNGSBERICHT 2024 WURDE DEM BUDGET-UNTERAUSSCHUSS ZUGEWIESEN

Einig waren sich die Abgeordneten darin, den Förderungsbericht 2024 dem Budget-Unterausschuss zuzuweisen. Laut dem Bericht stieg das Fördervolumen des Bundes um 11,5 %. An direkten Förderungen wurden 2024 insgesamt 12,58 Mrd. Ꞓ ausgezahlt, davon 2,2 Mrd. Ꞓ auf Rechnung externer Rechtsträger (III-273 d.B.).

Ein weiteres Mal von den Regierungsparteien auf die Wartebank gesetzt wurden zwei weitere Entschließungsanträge der Grünen. Einerseits fordern sie eine Weiterentwicklung des Gender Budgetings (480/A(E)), andererseits mahnen sie einen Zeitplan zum Abbau klimaschädlicher Subventionen ein (362/A(E)). (Fortsetzung Budgetausschuss) gla/med

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.

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