Babler: Erste Fassung eines Gesetzesentwurfs zum Beitrag von Streaming-Diensten liegt vor

Aussprache im Kulturausschuss zu den aktuellen Arbeitsschwerpunkten des Kunst- und Kulturressorts

In einer Aussprache mit den Abgeordneten des Kulturausschusses des Nationalrats skizzierte Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler heute die aktuellen Schwerpunkte der Arbeit seines Ressorts. 2026 würden an einer Reihe von wichtigen Kultureinrichtungen wichtige Personalentscheidungen anstehen. Bereits weit gediehen sei zudem ein Gesetzesentwurf zu einem Kostenbeitrag von Streamingdiensten, der Mittel für die Filmförderung einbringen solle, erfuhren die Abgeordneten. In vielen Bereichen seien komplexe Fragen zu bearbeiten, betonte Babler. Er ersuchte daher um Verständnis dafür, dass er in vielen Fragen noch keine abschließenden Ergebnisse präsentieren könne. Die Bundesregierung „bleibt dran“, versicherte er.

BABLER: 2026 IST JAHR WICHTIGER PERSONALENTSCHEIDUNGEN

Nach den bevorstehenden Personalentscheidungen im Kulturbereich erkundigte sich NEOS-Abgeordnete Gertraud Auinger-Oberzaucher. Sie erwähnte etwa die Neubesetzungen von Leitungsstellen bei der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) und den Bundesmuseen.

Im heurigen Jahr stehe eine Reihe wichtiger Personalentscheidungen im Kulturbereich an, bestätigte Babler. Hierzu setze er auf die Arbeit der unabhängigen Auswahlkommissionen, von der erwartet werden könne, dass sie alle Bewerbungen nach den Kriterien der Transparenz, Fairness und Professionalität beurteilen und ihm dann Vorschläge unterbreiten werde, betonte der Minister. Bei der ÖNB und im Museum Belvedere sei die Bewerbungsphase für die wissenschaftliche und die künstlerische Leitung abgeschlossen. Weiters gebe es bereits umfangreiche Bewerbungen für das MAK, das MUMOK sowie für die Leitung der Salzburger Festspiele.

Für die Geschäftsführung der Bundestheater-Holding GmbH habe die unabhängige Auswahlkommission Sonja Hammerschmid einstimmig und als am besten geeignete Kandidatin empfohlen, merkte Babler gegenüber ÖVP-Kultursprecher Laurenz Pöttinger an. „Unterschwellige Vorwürfe“, dass diese Besetzung in irgendeiner Weise parteipolitisch motiviert gewesen sei, weise er zurück. Ausschlaggebend gewesen seien die Management-Kompetenzen der neuen Geschäftsführerin.

Was die Bauprojekte für die Spielstätten der Salzburger Festspiele betreffe, so gebe es einen budgetären Rahmen von rund 395 Mio. Ꞓ, erfuhr Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS). Dem Bund, dem Land und der Stadt Salzburg sei es ein Anliegen, den Festspielbetrieb während der Bauarbeiten ungestört weiterführen zu können. Die Suche nach Ausweichquartieren sei im Gange.

SPÖ-Abgeordnete Katrin Auer thematisierte die Entwicklungen bei den Bundesmuseen. Sie wollte wissen, wie die Sicherung der kulturelle Teilnahme angesichts der zuletzt erfolgten Erhöhung von Eintrittspreisen sichergestellt werde. Dazu führte der Kulturminister aus, dass die Preisgestaltung von den Bundesmuseen autonom vorgenommen werde. In einigen Ticketkategorien seien Preisanpassungen, bei anderen bisher keine Erhöhung erfolgt. Besonders erfreulich sei aus seiner Sicht, dass die Bundesmuseencard weiterhin zum selben günstigen Preis angeboten werden könne. 2025 sei für die Bundesmuseen ein gutes Jahr gewesen, insgesamt seien 8,4 Mio. Besuche verzeichnet worden, zeigte sich Babler zufrieden. Dabei hätten vor allem das Belvedere und die Albertina deutliche Steigerungen der Besuchszahlen erzielt.

Die kulturelle Teilnahme von Kindern und Jugendliche werde weiterhin durch freien Eintritt bis zum vollendeten 19. Lebensjahr unterstützt, versicherte der Minister Abgeordneter Auer. Was die von Agnes Totter (ÖVP) angesprochene Förderung der kulturellen Bildung angehe, so sei diese ein Anliegen der gesamten Bundesregierung. Sein Ressort sei in Gesprächen mit dem Bildungsministerium über die Frage der Schwerpunktsetzung, teilte der Kulturminister mit.

Zur Koordinierungsstelle für Jubiläen und Gedenkfeiern der Republik erfuhr Lukas Hammer (Grüne), dass diese eingerichtet und ein Call für bevorstehende Jubiläen in Vorbereitung sei. Das nächste Jahr mit besonders wichtigen Erinnerungsschwerpunkten werde 2028 sein, in dem an das Ende des Ersten Weltkriegs und an den „Anschluss“ von 1938 erinnert werden solle. Ein wichtiges Thema werde dabei die Kontextualisierung des Heldenplatzes sein, der als lebendiger Erinnerungsort etabliert werden solle.

Hammer wollte zudem wissen, ob und in welcher Form Österreich sich an dem Schweizer Projekt einer Holocaust-Gedenkstätte beteiligen werde, die auch ein Memorial am Grenzübergang Diepoldsau umfassen solle. Babler sagte, ihm sei noch kein konkretes Projekt bekannt. Eine Beteiligung sei aus seiner Sicht über eine bereits bestehende Institution denkbar, wie etwa das Jüdische Museum Hohenems.

Was das Haus der Geschichte Österreich betreffe, so habe die Evaluierung ergeben, dass die Übersiedlung ins Museumsquartier die beste Option sei, teilte der Minister NEOS-Abgeordneter Ines Holzegger mit. Das werde auch die Möglichkeit geben, um dem Gedenken an den Holocaust im Rahmen der der Behandlung der österreichischen Geschichte den angemessenen Raum einzuräumen.

Werner Kogler (Grüne) erkundigte sich, wie weit die Bemühungen um zusätzliche Mittel für die Filmförderung unterdessen gediehen seien. Babler teilte ihm mit, dass ein erster Entwurf für ein Gesetz zu einem fairen Beitrag von Streaming-Diensten erarbeitet worden sei. Dieser werde im nächsten Schritt noch in der Koalition abgestimmt werden. Die weitere Richtung sei jedenfalls klar vorgegeben. Die nächsten Überlegungen werde es zum Musik-Streaming geben, hier könne er aber noch keine Details nennen. Auf die Frage nach der weiteren Entwicklung des Förderinstruments ÖFI+ sagte Babler, der Großteil der Mittel sei nun für die selektive Filmförderung vorgesehen, womit das Kulturressort die Kontrolle über die Entscheidungen behalten könne. 2025 sei ein sehr erfolgreiches Jahr für den künstlerischen österreichischen Film gewesen. Dieser Erfolgsweg solle fortgesetzt werden.

Thomas Spalt (FPÖ) kritisierte, dass in der Frage des Eisenbahnmuseums Straßhof trotz einer gemeinsamen Entschließung und diverser Ankündigungen noch keine Fortschritte sichtbar seien. Kulturminister Babler verwies darauf, dass die Umsetzung einer umfassenden Lösung eine komplexe Aufgabe sei. Hier gehe es nicht nur darum, sich mit „einem kleinen Museumsverein“ zu koordinieren, wie Spalt es darstelle, sondern um die Einbindung zahlreicher Stakeholder. Das Technische Museum sei damit beauftragt, ein umfassendes Schadensgutachten zu erstellen. Die Erhebung der anfallenden Kosten für die Restaurierung der Objekte stelle die Grundlage für die weiteren Planungen dar.

Für Brauchtumspflege und Volkskultur sehe das Bundesbudget heuer 650.000 Ꞓ vor, teilte Babler Abgeordneter Rosa Ecker mit. Was die bessere steuerliche Absetzbarkeit von Spenden im Kunst- und Kulturbereich betreffe, so habe das Gemeinnützigkeitspaket bereits einige Punkte umgesetzt. Weitere Vereinfachungen seien geplant, aber diese könnten aufgrund der aktuellen Budgetlage erst später umgesetzt werden.

BERICHT DER FLORENTINER KOMMISSION WIRD MIT JAHRESENDE ERWARTET

FPÖ-Abgeordnete Marie-Christine Giuliani-Sterrer erkundigte sich nach dem Grund der Einsetzung einer eigenen Expertenkommission, der so genannten Florentiner-Kommission. Die Prüfung der rechtlichen Fragen rund um die in Kanada aufgetauchten Schmuckstücke, die sich ursprünglich in der Schatzkammer in der Hofburg befunden hätten, sollte eigentlich aus Gründen der Sparsamkeit im Ressort selbst erfolgen, meinte sie. Sie vermisse Transparenz, was die Arbeit der Kommission betreffe, etwa in der Frage, welche Kosten für die Republik zu erwarten seien, und über den Zeitrahmen ihrer Arbeit. Die Beantwortung einer Anfrage der FPÖ im Dezember habe keinerlei Aufschlüsse darüber gegeben.

Kulturminister Babler betonte gegenüber der Abgeordneten, dass zum Zeitpunkt der Anfrage eine Reihe von Entscheidungen noch offen gewesen seien. Die Einsetzung der Florentiner-Kommission sei aus seiner Sicht jedenfalls gerechtfertigt. Die fünf bestellten Expertinnen und Experten hätten komplexe historische und rechtshistorische Fragen zu behandeln, insbesondere zur Klärung von historischen und aktuellen Besitzverhältnissen. Diese spezielle Expertise könne das Ressort nicht alleine aufbringen. Die Kommission arbeite eng mit der Kommission für Provenienzforschung in seinem Ressort sowie mit dem Kunsthistorischen Museum, dem Österreichischen Staatsarchiv, der Abteilung Allgemeines Völkerrecht sowie dem Völkerrechtsbüro im Außenministerium und anderen relevanten Stellen zusammen. Vereinbart sei ein Pauschalbetrag von 8.000 Ꞓ pro Person, also insgesamt 40.000 Ꞓ, der bei Abschluss der Arbeiten fällig werde. Mit dem Endbericht, der eine Empfehlung für das weitere Vorgehen enthalten solle, sei mit Jahresende zu rechnen, wurde aus dem Kulturressort mitgeteilt.

FPÖ KRITISIERT ANFRAGEBEANTWORTUNG ZU RUDOLF SCHOLTEN

Abgeordnete der FPÖ übten Kritik an der Form der Beantwortung parlamentarischer Anfragen von Seiten des Kulturressorts bzw. der Bundesregierung. Das führte zu einer Grundsatzdebatte der Fraktionen über die Wahrnehmung des Interpellationsrechts. Neben der Anfragebeantwortung zur Florentiner-Kommission kritisierten die Freiheitlichen vor allem die Auskünfte, die der Kulturminister zur Bestellung von Rudolf Scholten als Sonderberater für Kunst und Kultur gegeben hatte. Die FPÖ-Abgeordneten Marie-Christine Giuliani-Sterrer und Christoph Steiner werteten es als fehlenden Respekt gegenüber der Arbeit der Abgeordneten, dass die insgesamt 16 Fragen der Freiheitlichen mit dem Hinweis auf einen Internet-Link beantwortet worden seien.

Lukas Hammer (Grüne) sagte, die Praxis der Anfragebeantwortung der Bundesregierung sei zweifellos oft unzureichend. Allerdings müsse das Interpellationsrecht in Hinblick auf die Ressourcen der Verwaltung auch verantwortungsvoll eingesetzt werden, meint er in Richtung der Freiheitlichen.

Bundesminister Babler betonte, er könne nur wiederholen, dass Rudolf Scholten ehrenamtlich Aufgaben in der Kommunikation mit Stakeholdern und der kulturpolitische Beratung wahrnehme und dafür keine Honorare oder Spesen anfallen würden. Die Bereitstellung eines Links wertete Babler als zulässig, er konzedierte aber, dass im konkreten Fall versehentlich nur ein allgemeiner Link zu einer Website des Bundes angeführt worden sei, nicht der Verweis, der direkt zu dem Vertrag mit Scholten geführt habe. Dieser sei aber vollständig einsehbar, es gebe keine Schwärzungen im Text oder unbekannten Klauseln, betonte Babler in Richtung des Abgeordneten Steiner. (Fortsetzung Kulturausschuss) sox

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