
Finanzausschuss zu neuen Standards für alternative Investmentfonds
Breite Mehrheit für Reform – Kritik der Grünen an Übergangsfristen
Änderungen für alternative Investmentfonds (AIF) sind geplant. Konkret geht es darum, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) sowie das Immobilien-Investmentfondsgesetz an neue europäische Standards anzupassen (502 d.B.). Betroffen sind davon Investmentfonds, die keine klassischen Wertpapierfonds sind. Im Zentrum der Novelle steht die Harmonisierung der Kreditvergabe.
Die Grünen kritisierten im Finanzausschuss insbesondere die Übergangsregelungen im Immobilienfondsbereich als Aufweichung bestehender Anti-Spekulationsregeln und orteten eine Begünstigung von Banken, während SPÖ, NEOS und ÖVP die Maßnahmen als notwendige EU-Umsetzung und ausgewogenen Kompromiss zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen einstuften. Die Novelle wurde schließlich mehrheitlich – ohne Stimmen der Grünen – im Finanzausschuss beschlossen.
Einstimmig sprach sich der Finanzausschuss für die Überarbeitung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Usbekistan aus (506 d.B.).
NEUE STANDARDS FÜR ALTERNATIVE INVESTMENTFONDS
Die Neuerungen harmonisieren die Regeln für kreditvergebende Fonds, verschärfen die Anforderungen an das Liquiditätsmanagement und optimieren die aufsichtliche Berichterstattung an die Finanzmarktaufsicht. Zudem sollen klare Vorgaben für die Übertragung von Funktionen an Dritte sowie neue Bestimmungen für Verwahrdienstleistungen und den Anlegerschutz eingeführt werden.
Durch die Gesetzesnovelle sollen die Vorschriften zur Kreditvergabe durch Fonds vereinheitlicht werden. Festgeschrieben werden soll das Recht alternativer Investmentfonds, Kredite zu vergeben. Dazu sollen gemeinsame Vorschriften zur Kreditvergabe festgelegt werden.
BREITE ZUSTIMMUNG, KRITIK AN ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN FÜR IMMOBILIENFONDS
Die FPÖ stand der Novelle positiv gegenüber. Huber Fuchs (FPÖ) hielt fest, dass die Kreditvergabe an Verbraucher in Österreich durch Inanspruchnahme eines Wahlrechts untersagt werden soll. Die FPÖ befürwortete auch die Abschaffung doppelter Berichtspflichten.
Nina Tomaselli (Grüne) bezeichnete die Maßnahme als eine „False Flag“-Richtlinienumsetzung, obwohl es sich ihrer Ansicht nach tatsächlich um die Aufweichung einer nationalen Anti-Spekulationsvorschrift handle. Die Abgeordnete hinterfragte die Beweggründe und ortete ein Geschenk für Banken, die Immobilienfonds halten. Ihre Kritik galt insbesondere einer im Immobilien-Investmentfondsgesetz vorgesehenen Übergangsregelung. Diese sieht eine bis zum 31. Dezember 2030 befristete Ausnahme von der gesetzlichen zwölfmonatigen Rückgabefrist für jene Anleger vor, die zum Stichtag 31. Dezember 2026 Anteile an einem Immobilienfonds bei einer Depotbank halten. Diese Bestandsanleger können innerhalb festgelegter jährlicher Freibeträge pro Kalenderjahr und Fonds über ihr Kapital verfügen, ohne die reguläre Rückgabefrist einhalten zu müssen: In den Jahren 2027 und 2028 beträgt der Freibetrag jeweils 20.000 Ꞓ, in den Jahren 2029 und 2030 jeweils 10.000 Ꞓ.
Kai Jan Krainer (SPÖ) sprach hingegen von kleineren nationalen Adaptierungen. Die von Tomaselli thematisierte Übergangsregelung sei Gegenstand von Debatten mit Stakeholdern gewesen, beschwichtigte er. Christoph Pramhofer (NEOS) argumentierte, dass Anleger nicht bereit seien, ein Jahr auf Rückzahlungen zu warten, weshalb es in der Praxis sonst zu Ausstiegen und möglichen Liquiditätsengpässen der Fonds kommen könne. Die Übergangsregelung sei daher eine ausgewogene Maßnahme. Kurz Egger (ÖVP) schloss sich den vorgebrachten Argumenten an und verwies auf die Umsetzung einer europäischen Richtlinie.
EIBINGER-MIEDL: „LIQUIDITÄTS-MISMATCH“ SOLL BEHOBEN WERDEN
Die Novelle diene der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und ziele auf die Behebung des sogenannten „Liquiditäts-Mismatch“ zwischen nicht kurzfristig veräußerbaren Immobilien und kurzfristigen Rückgabewünschen von Anlegern ab, erklärte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Im Zentrum steht eine abschmelzende, zeitlich befristete Freibetragsregelung. Diese sei ausdrücklich auf Kleinanleger ausgerichtet und soll als Übergangslösung den Wechsel zur grundsätzlich beibehaltenen zwölfmonatigen Rückgabefrist abfedern, während Fonds durch zusätzliche Liquiditätsmanagement-Instrumente besser auf Mittelabflüsse reagieren können. In einer regen Diskussion rund um die Kritik von Tomaselli bezeichnete die Staatssekretärin die Maßnahme als tragfähigen Kompromiss, der einerseits die Stabilität der Fonds stärkt und andererseits Kleinanlegern eine geordnete Übergangsphase ermöglicht. Die Gesetzesänderungen wurden schließlich mehrheitlich ohne Stimmen der Grünen beschlossen.
MODERNISIERUNG DES STEUERABKOMMENS MIT USBEKISTAN
Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und der Republik Usbekistan werden derzeit durch ein im Jahr 2000 in Taschkent unterzeichnetes Abkommen geschützt. Dieses Abkommen entspricht nicht dem aktuellen OECD-Standard, weshalb es überarbeitet und im Frühjahr unterzeichnet wurde, erklärte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Usbekistan werde ein zunehmend interessanter Exportmarkt für Österreich, daher sei die Aktualisierung des Doppelbesteuerungsabkommens wichtig, hielt sie fest. Konkret geht es darin um die Bereiche Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sowie die steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft. Wesentliche Änderungen betreffen die Modernisierung des Informationsaustausches zwischen den Steuerbehörden sowie die Einführung einer gegenseitigen Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steueransprüchen. Zudem wird die Definition von Dividenden präzisiert und eine allgemeine Anti-Missbrauchsregel eingeführt. Der Finanzausschuss sprach sich einstimmig für die notwendige Genehmigung des als Staatsvertrag vorliegenden Abkommens aus. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla
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