
Behindertenanwältin: Sommerferien offenbaren gravierende Lücken in der Betreuung von Kindern mit Behinderungen
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert bedarfsgerechte und flächendeckende Ferienbetreuung für Kinder mit Behinderungen
Mit dem Beginn der Sommerferien stehen viele Familien von Kindern mit Behinderungen erneut vor einem strukturellen Problem. Es fehlt an ausreichenden, inklusiven und leistbaren Betreuungsangeboten. Während für andere Kinder eine Vielzahl an Ferienprogrammen, Camps und Betreuungseinrichtungen zur Verfügung steht, sind diese für Kinder mit Behinderungen häufig nicht zugänglich oder schlicht nicht vorhanden. Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, macht auf diese seit Jahren bekannte, aber ungelöste Lücke aufmerksam.
„Die Ferienzeit wird für viele Eltern von Kindern mit Behinderungen zu einer enormen Belastung. Sie müssen Urlaub, Pflegeteilzeit und improvisierte Lösungen kombinieren, weil es kein verlässliches Betreuungsangebot gibt. Das ist keine Einzelsituation, sondern ein strukturelles Versagen, das Familien Jahr für Jahr aufs Neue trifft,“ so Steger.
BETREUUNGSLÜCKE TRIFFT FAMILIEN BESONDERS HART
Berichte aus der Beratungspraxis der Behindertenanwältin zeigen ein wiederkehrendes Muster. Eltern, vor allem Mütter, reduzieren ihre Erwerbstätigkeit oder nehmen unbezahlten Urlaub, um die Betreuung ihrer Kinder in den Ferien sicherzustellen. Wo Angebote bestehen, sind diese oft regional sehr ungleich verteilt, kurzfristig ausgebucht oder mit hohen Kosten verbunden, die für Familien mit ohnehin erhöhtem finanziellen Aufwand eine zusätzliche Hürde darstellen.
BESTEHENDE ANGEBOTE OFT NICHT INKLUSIV
Auch dort, wo Ferienbetreuung grundsätzlich verfügbar ist, fehlt es vielfach an den notwendigen personellen und räumlichen Voraussetzungen, um Kinder mit Behinderungen tatsächlich aufzunehmen. Assistenz, bauliche Barrierefreiheit oder geschultes Personal sind die Ausnahme statt die Regel. Damit werden Kinder mit Behinderungen faktisch von einem Angebot ausgeschlossen, das anderen Kindern selbstverständlich zur Verfügung steht.
„Inklusion darf nicht an der Schultür enden. Wenn ein Kind während des Schuljahres Unterstützung erhält, diese in den Ferien aber abrupt wegfällt, widerspricht das dem Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Gleichbehandlungsgrundsatz,“ so Steger.
DIE BEHINDERTENANWÄLTIN FORDERT DAHER:
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Bedarfsgerechten Ausbau inklusiver Ferienbetreuungsangebote in allen Bundesländern
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Ausreichende finanzielle Mittel und Personalressourcen für Assistenz und Begleitung von Kindern mit Behinderungen
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Einheitliche Qualitäts- und Barrierefreiheitsstandards für Ferienbetreuungseinrichtungen
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Frühzeitige, transparente Information für Eltern über bestehende Angebote
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Einbindung von Eltern und Selbstvertretungsorganisationen in die Planung künftiger Angebote
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Langfristige und verlässliche Finanzierung statt befristeter Einzelprojekte
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen appelliert an die zuständigen politischen Entscheidungsträger:innen, die bestehende Lücke nicht länger den Familien zu überlassen, sondern konkrete und nachhaltige Lösungen zu schaffen.
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at
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