
Justizausschuss für konsequente Weiterentwicklung eines umfassenden Kinderschutzes
Auch Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes einstimmig angenommen
Im zweiten Teil seiner Sitzung hat der Justizausschuss heute über eine Reihe von Oppositionsanträgen beraten. Dabei ging es unter anderem um strengere Strafen für Kindesmissbrauch, die Einführung eines neuen Straftatbestands für den Besitz und die Weitergabe von Vergewaltigungsdarstellungen und die Umsetzung des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“ bei sexuellen Handlungen. Außerdem mahnt die FPÖ strengere Strafen für Verstöße gegen das Burka-Verbot und eine Nachschärfung des Straftatbestands der Nötigung ein. Ans Plenum weitergeleitet wurde allerdings nur eine dieser Initiativen: In Anlehnung an einen Entschließungsantrags der FPÖ spricht sich der Justizausschuss einhellig dafür aus, Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und sexuellem Missbrauch konsequent weiterzuentwickeln und bestehende Lücken zu schließen.
Einstimmig angenommen haben die Abgeordneten darüber hinaus eine Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes: Damit wird klargestellt, dass Verwertungsgesellschaften Einnahmen aus der Weitersendung von Filmen, nicht nur an deren Urheberinnen und Urhebern, sondern auch an die Schauspielerinnen und Schauspieler verteilen dürfen, die in diesen Filmen auftreten.
Was die von den Grünen geforderte rasche Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Verhinderung von Einschüchterungsklagen – sogenannte SLAPP-Klagen – betrifft, stellte NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter eine baldige Einigung zwischen den Regierungsparteien in Aussicht. „Wir sind auf den letzten Metern“, versicherte sie und äußerte die Hoffnung, dass in den nächsten zwei Wochen ein konkreter Gesetzesentwurf vorliegen wird. Laut ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger lehnt die ÖVP eine Ausweitung der EU-Richtlinie auf österreichische Fälle allerdings weiterhin ab. Es gebe hierzulande einen ausreichenden Schutz vor SLAPP-Klagen, meinte er. Handlungsbedarf sieht hingegen Grünen-Abgeordnete Alma Zadić: Sie verwies auf mehrere Fälle, wo Journalistinnen und Journalisten mit Klagen konfrontiert worden seien, weil sie Kommentare über Nacht nicht gelöscht hätten. Der der Debatte zugrundeliegende Entschließungsantrag der Grünen (815/A(E)) wurde neuerlich vertagt.
NOVELLE ZUM VERWERTUNGSGESELLSCHAFTENGESETZ
Die von den Koalitionsparteien beantragte und vom Ausschuss einhellig angenommene Novelle zum Verwertungsgesellschaftengesetz (1008/A) wird damit begründet, dass es Zweifel daran gebe, inwieweit die derzeit gängige Verteilungspraxis von Verwertungsgesellschaften rechtlich gedeckt ist. Man wolle Schauspielerinnen und Schauspielern in Zeiten budgetärer Restriktionen jedoch kein Einkommen entziehen, machen Jakob Grüner (ÖVP), Selma Yildirim (SPÖ) und Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) geltend.
Das hoben auch SPÖ-Abgeordneter Antonio Della Rossa und Justizministerin Anna Sporrer im Ausschuss hervor. Wenn ein Kabelnetzbetreiber einen Film ins Kabelnetz einspeise, sei das urheberrechtlich ein eigener Verwertungsvorgang, schilderte Sporrer. Unter Urheberrechtsexperten sei allerdings umstritten, ob die daraus resultierenden Einnahmen von den Verwertungsgesellschaften auch an die jeweiligen Schauspielerinnen und Schauspieler verteilt werden dürfen, wie das bislang der Fall gewesen sei. Daher werde eine Klarstellung vorgenommen, die sich an der Weitersendung von ORF-Sendungen orientiere. Es brauche Rechtssicherheit, mahnte Della Rossa.
STÄRKUNG DES KINDERSCHUTZES UND PRÄVENTION
Mit dem eingebrachten Koalitionsantrag zum Kinderschutz werden sowohl die Justizministerin als auch die Familienministerin ersucht, konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes zu ergreifen. Der Antrag zielt etwa auf eine rasche Umsetzung der Neufassung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern ab, sobald diese auf EU-Ebene angenommen ist. Außerdem sprechen sich die Abgeordneten für ehestmögliche Gesetzesentwürfe zur Stärkung des Kinderschutzes im Kindschaftsrecht und zur geplanten Reform des Familienrechts aus. Dabei gelte es, die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, Pflegschaftsgerichten und Kinder- und Jugendhilfeträgern durch klare Informationspflichten bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung zu verbessern. Gemeinsam mit den Ländern sollte dem Antrag zufolge die Prävention sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs ausgebaut sowie der niederschwellige Zugang zu spezialisierten Beratungs- und Unterstützungsangeboten für betroffene Kinder und Jugendliche sowie deren Bezugspersonen verbessert werden.
Basis für die Diskussion bildete ein Entschließungsantrag der FPÖ (502/A(E)), der selbst keine Mehrheit fand. Es brauche bei Kindesmissbrauch Strafen, die nicht nur abschrecken, sondern auch ein klares Signal senden, dass der Staat auf der Seite der Opfer stehe und nicht auf jener der Täter, macht Abgeordneter Harald Stefan geltend und drängt unter anderem darauf, den Strafrahmen für den Besitz von bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen zu erhöhen, die Strafen für sexuellen Missbrauch von unmündigen Minderjährigen nachzuschärfen sowie eigene Straftatbestände für „Grooming“ und für „Gruppenvergewaltigungen“ einzuführen. Auch das Herunterladen, Hochladen, Weiterleiten oder Veröffentlichen von Pädophilen-Handbüchern und ähnlichen Anleitungen zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen sowie der Verkauf von Kindersexpuppen sollten ihm zufolge unter Strafe gestellt werden. Weiters gehören ein dauerhafter Eintrag im Strafregister für einschlägig verurteilte Straftäter sowie die Verwehrung der Einbürgerung bzw. die Aberkennung des Flüchtlingsstatus für ausländische Strafträger zum umfangreichen Forderungskatalog.
Neuerlich vertagt wurde ein weiterer Entschließungsantrag der FPÖ (855/A(E)): Darin werden insgesamt höhere Mindest- und Höchststrafen für Sexualdelikte und häusliche Gewalt, ein Ausbau von Schutzunterkünften und Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder sowie verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen bei bekannt gewordenen Drohungen oder Gewalttaten gefordert. Außerdem hält die FPÖ eine umfassende Gewaltschutzstrategie, verstärkte Aufklärung und Präventionsarbeit in Schulen und Bildungseinrichtungen, eine zentrale Anlaufstelle rund um die Uhr für Opfer von Gewalt sowie mehr finanzielle Mittel für psychosoziale Betreuung für erforderlich.
Es gehe darum, die Lücken im Gewaltschutz zu schließen und dass Kinder besser geschützt werden, betonte Harald Stefan (FPÖ). Man werde daher auch den Antrag der Koalition annehmen, auch wenn das umgekehrt nicht der Fall sei. Henrike Brandstötter (NEOS) räumte ein, dass viele der Vorschläge der FPÖ gut und richtig seien. Es werde derzeit in einer Arbeitsgruppe an dem Thema gearbeitet, um etwa auch neue Tatbestände zu berücksichtigen. Beim zweiten FPÖ-Antrag ortet Brandstötter einen starken Fokus auf Ausländer. Ein generelles Arbeitsverbot für Sexualstraftäter halte sie für „populistisch“. Sabine Schatz (SPÖ) zufolge entspricht der gemeinsam eingebrachte Antrag jenem, der auch bereits vergangene Woche im Plenum abgestimmt worden sei. Einig seien sich jedenfalls alle, den Kinderschutz vorantreiben zu wollen. Manfred Sams (SPÖ) wies auf einen ressortübergreifenden Fahrplan zu dem Thema hin, zudem gebe es die Arbeitsgruppe zum Sexualstrafrecht. Es gelte, diese Arbeiten abzuwarten und dann nachzuschärfen, wo weiterer Handlungsbedarf bestehe. Den Konsens darüber, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen, hob auch Gudrun Kugler (ÖVP) hervor. Es brauche ein Gesamtpaket, damit alle Fragen aufgegriffen und ordentlich gelöst würden.
GRÜNE FÜR „NUR JA HEISST JA“ IM SEXUALSTRAFRECHT
Von Seiten der Grünen pochte Alma Zadić darauf, das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ endlich auch im österreichischen Sexualstrafrecht zu verankern. Das Konsensprinzip bei sexuellen Handlungen müsse klar gesetzlich festgeschrieben werden, bekräftigte sie. Ein dazu vorliegender Antrag auf Änderung des Strafgesetzbuchs (632/A) wurde allerdings neuerlich vertagt. Es müsse hier der „Turnaround“ hin zum Konsensprinzip geschafft werden, betonte auch Sabine Schatz (SPÖ). Mit Ministerin Sporrer habe man eine Kämpferin an der Seite. Es gebe jedenfalls derzeit eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema.
GRÜNE FORDERN STRAFTATBESTAND FÜR VERGEWALTIGUNGSAUFNAHMEN
Ein weiteres Anliegen ist den Grünen ein eigener Straftatbestand für den Besitz und die Weitergabe von Vergewaltigungsaufnahmen (1048/A(E)). Während pornografische Darstellungen Minderjähriger umfassend unter Strafe stehen würden, fehle ein eigener Straftatbestand für Aufnahmen, die tatsächliche Vergewaltigungen oder vergleichbare schwere sexuelle Gewalt gegen Erwachsene zeigen, argumentieren sie. Zuletzt habe es auch in Österreich einige Fälle gegeben, die an den Fall Pelicot erinnern, hob Abgeordnete Alma Zadić im Ausschuss hervor. Sie fordert daher ein rasches Schließen dieser „Straflücke“. Die Verbreitung von Videoaufnahmen von Vergewaltigungen sei mehr als eine bloße Begleiterscheinung der ursprünglichen Tat, heißt es dazu im Entschließungsantrag.
Sowohl NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter als auch ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler betonten, dass an einer entsprechenden gesetzlichen Bestimmung gearbeitet werde. Es handle sich „um ein ganz wichtiges Anliegen“, sagte Kugler. Ihr und NEOS-Abgeordneter Brandstötter zufolge müssen aber noch einige Fragen geklärt werden. Etwa was passiere, wenn jemand ungefragt ein Video zugeschickt bekomme, oder wie nachgewiesen werde, dass jemand wusste, dass es sich um eine Vergewaltigung handle. Es brauche außerdem Ausnahmen für Beweismittelsicherungen und Beweismittelweitergaben, betonte Kugler. Sie plädierte außerdem dafür, auch andere Fälle von Erniedrigungen zu erfassen, beispielsweise wenn Aufnahmen gefolterter Jugendlicher verbreitet würden.
Unverständnis für die vorläufige Vertagung des Grünen-Antrags äußerte FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan. Seine Partei hätte der Initiative gerne zugestimmt, sagte er.
FPÖ-INITIATIVE FÜR HÖHERE STRAFEN BEI GESICHTSVERHÜLLUNG
Die FPÖ hat darüber hinaus Änderungen im Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz und im Strafgesetzbuch beantragt (1054/A). Zum einen geht es ihr darum, die Strafen für Verstöße gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz deutlich zu erhöhen und bei der Strafhöhe künftig zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz zu unterscheiden. Die aktuelle Strafdrohung von 150 Ꞓ sei längst zu einer „wirkungslosen Bagatellsanktion“ verkommen, argumentiert Abgeordneter Harald Stefan und schlägt nach dem Vorbild Portugals einen Strafrahmen von bis zu 750 Ꞓ bei Fahrlässigkeit und von 400 Ꞓ bis 3.000 Ꞓ im Fall einer vorsätzlichen Begehung vor.
Zum anderen wollen die Freiheitlichen den Straftatbestand der schweren Nötigung erweitern. Wer ein Familienmitglied oder eine andere Person zwingt, das Gesicht aus Gründen des Geschlechts, der Religion, des Alters oder der Herkunft zu verhüllen, für den soll künftig ein Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren gelten. Derzeit droht Stefan zufolge lediglich eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. eine Geldstrafe wegen allgemeiner Nötigung.
Keinen Anlass für höhere Strafen bei Verstößen gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz sieht SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim. Die 150 Ꞓ seien „angemessen genug“, meinte sie. Ihr sei auch kein Fall bekannt, bei dem in Österreich lebende Kinder oder Frauen zur Verhüllung ihres Gesichts gezwungen worden wären. Im Übrigen umfasse der Nötigungsparagraph jede Form von Nötigung, es gebe daher keine Notwendigkeit für eine Verschärfung.
Sowohl Yildirim als auch ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler bekräftigten überdies, dass es sich beim Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz nicht um „totes Recht“ handle. In den letzten 18 Monaten habe es 379 Anzeigen gegeben, hielt Kugler fest. Höhere Strafen würden nicht dazu beitragen, diese Zahl zu erhöhen. Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt. (Schluss Justizausschuss) mbu/gs
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