NEOS: Ungarische Sondersteuer darf österreichische Unternehmen nicht benachteiligen

Brandstätter/Stürgkh: „Der europäische Binnenmarkt lebt davon, dass für Unternehmen faire und transparente Regeln gelten.“

Die NEOS-Europaabgeordneten Helmut Brandstätter und Anna Stürgkh bringen eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission zur ungarischen Einzelhandelssteuer ein. Sie wollen klären, ob die jüngsten Änderungen der ungarischen Rechtslage die Benachteiligung ausländischer Handelsketten tatsächlich beseitigen.

„Der europäische Binnenmarkt lebt davon, dass für Unternehmen faire und transparente Regeln gelten. Es kann nicht sein, dass Unternehmen aufgrund ihrer Konzernstruktur oder ihrer Herkunft steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Entscheidend ist, ob die neue Regelung tatsächlich gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft oder die bestehende Benachteiligung lediglich anders verpackt“, erklärt der NEOS-Europaabgeordnete Helmut Brandstätter.

Die Europäische Kommission hat in einem Vertragsverletzungsverfahren bereits die Vereinbarkeit der ungarischen Einzelhandelssteuer mit der europäischen Niederlassungsfreiheit infrage gestellt und im April 2026 beschlossen, Ungarn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Doch auch die im Juli 2026 vorgenommene Gesetzesanpassung wirft Fragen auf.

NEOS-Europaabgeordnete Anna Stürgkh stellt klar: „Die Kommission hat erste Schritte gegen die ungarische Regelung gesetzt. Jetzt muss geklärt werden, ob die jüngste Gesetzesänderung die europarechtlichen Bedenken ausräumt. Wir erwarten eine klare Antwort darauf, wie die Kommission die praktische Umsetzbarkeit der vorgesehenen Umstrukturierungen bewertet und welche Konsequenzen sie zieht, sollte die Ungleichbehandlung fortbestehen.“

Mit ihrer schriftlichen Anfrage wollen Brandstätter und Stürgkh insbesondere wissen, nach welchen Kriterien die Kommission die neuen Umstrukturierungsmöglichkeiten beurteilt, ob diese tatsächlich eine steuerliche Entlastung ermöglichen und wie die Gesetzesänderung im laufenden Vertragsverletzungsverfahren berücksichtigt wird.

„Die Mitgliedstaaten haben bei der Gestaltung ihrer Steuersysteme Spielraum. Dieser endet dort, wo europäische Grundfreiheiten und faire Wettbewerbsbedingungen beeinträchtigt werden. Das muss für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten“, so die beiden NEOS-Europaabgeordneten.

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