Entlastung der Justizanstalten: Breite Mehrheit im Nationalrat für Strafvollzugsnovelle

Einstimmigkeit für mehr strafrechtlichen Schutz vor Menschen- und Organhandel

Mit einer umfangreichen Strafvollzugsnovelle sollen Reformen umgesetzt und Abschiebungen von bestimmten Straftätern und Straftäterinnen in ihre Heimat nach Verbüßung der halben Haftzeit auch ohne die Zustimmung der Betroffenen erleichtert werden. Ziel der Vorlage ist es, die Justizanstalten zu entlasten, die Sicherheit in den Anstalten zu erhöhen und bestehende Probleme in der Vollzugspraxis zu lösen. Im Nationalrat fand sich für das Paket eine breite Mehrheit aus ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Aus Sicht der FPÖ geht die Reform allerdings in die falsche Richtung.

Außerdem soll der strafrechtliche Schutz vor Menschen- und illegalem Organhandel verbessert und an internationale Regelungen angepasst werden. Für diese Regierungsvorlage sprachen sich die Abgeordneten einstimmig aus.

Die Grünen brachten einen Entschließungsantrag im Hinblick auf die aktuelle „Aktionswoche für den Rechtsstaat“ ein, die eine „beispiellose Protestaktion“ in der Justiz darstelle. Sie fordern umgehend Maßnahmen gegen die Überlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, blieb damit im Plenum aber in der Minderheit.

ENTLASTUNG DES STRAFVOLLZUGS

Durch die Strafvollzugsnovelle soll es künftig für eine leichtere Resozialisierung unter anderem auch möglich sein, den Antritt von bis zu zweijährigen Freiheitsstrafen aufzuschieben statt derzeit von bis zu einjährigen. Außerdem sollen für den Abschluss einer Berufsausbildung auch Erwachsene einen Haftaufschub von mehr als einem Jahr beantragen können. In Umsetzung einer Empfehlung des Europarats ist außerdem geplant, den sogenannten „Hausarrest“ – also erschwerte Haftbedingungen in Einzelhaft – auf maximal zwei Wochen statt bisher vier Wochen zu beschränken.

Ein von den Koalitionsparteien bereits im Ausschuss ergänzend dazu eingebrachter Gesetzesantrag soll den Informationsaustausch zwischen Justizanstalten und Sozialversicherungen über den Beginn, eine Unterbrechung, die Art und das Ende der Haft sicherstellen. Hintergrund dafür ist, dass beispielsweise Leistungsansprüche in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung etwa bei Verbüßung einer Freiheitsstrafe ruhen. Der Antrag wurde ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen.

Der Straf- und Maßnahmenvollzug in Österreich „ist auf Anschlag“, räumte Justizministerin Anna Sporrer ein, etwa im Hinblick auf den Überbelag in den Haftanstalten und den stark steigenden Anstieg bei Straftaten aufgrund psychischer Beeinträchtigung. Sie wies auf bereits erfolgte Reformen zur Entlastung wie etwa durch die Erweiterung der Fußfessel hin. Mit der vorliegenden Novelle gehe man weitere wesentliche Schritte. Dabei werde die Regelung zur vorzeitig bedingten Entlassung aus ihrer Sicht vorwiegend Inhaftierte aus Balkanländern betreffen, wie sie sagte. Zum Thema „Haft in der Heimat“ würden im nationalen Recht Erleichterungen geschaffen. Sie stehe dazu im Austausch mit ihren EU-Amtskolleginnen und -kollegen, um diese Verfahren zu beschleunigen. Es brauche aber auch weitere Entlastungschritte für die Justizanstalten, so Sporrer. Sie stehe etwa im Austausch mit allen Fraktionen zum Thema gemeinnützige Arbeit statt kurzer Haftstrafen.

NOVELLE MIT BREITER MEHRHEIT, KRITIK VOR ALLEM DER FPÖ

Das von ihm so bezeichnete „Novellchen“ mit vorzeitigen Haftentlassungen, wie es die Justizministerin vorhabe, sei nicht im Sinne der FPÖ, kritisierte Christian Lausch (FPÖ). Die Freiheitlichen würden sich für Rückführungen zur Strafverbüßung im Heimatland aussprechen, was von den über 10.000 Insassen derzeit rund 2.000 betreffen könne. Man könne sich damit etwa 110 Mio. Ꞓ an Steuergeld im Jahr ersparen, rechnete Lausch vor. Außerdem vermisse er in der Novelle, dass nicht sichergestellt werde, dass die betreffenden Straftäter und Straftäterinnen nicht mehr nach Österreich einreisen. Auch mit der Verkürzung des Hausarrests sei zu befürchten, dass etliche Inhaftierte wieder „früher auf die Straße“ gestellt würden und neue Straftaten setzen könnten. Die Bediensteten in den Strafanstalten brauchen Unterstützung und Entlastung, betonte auch Nicole Sunitsch (FPÖ). Die FPÖ fordere Haft im Herkunftsland, wo eine Überstellung möglich sei, und ohne dortigen „Strafrabatt“. Auch Michael Schilchegger (FPÖ) pochte darauf, dass man sich das Konzept „Haft in der Heimat“ anschauen müsse und nicht schwere Straftäter auf freien Fuß setzen dürfe, die dann wieder nach Österreich einreisen würden.

Es brauche mehr Ressourcen und Maßnahmen in den Gefängnissen, um diese zu entlasten, sagte Selma Yildirim (SPÖ). Es wundere sie, dass das Paket aus Sicht der FPÖ nicht zur Entlastung beitrage, zumal geregelt werde, dass bestimmte Straftäter nach der Hälfte der Haft in ihr Herkunftsland zurück müssten und dort die Haft verbüßen würden. Wer kein Recht habe, in Österreich zu bleiben, müsse das Land verlassen, unterstrich Maximilian Köllner (SPÖ). Das gelte ebenso für Strafgefangene. Man erleichtere daher die Abschiebung in der Mindesthaftzeit und mache „ernst“ mit „Haft in der Heimat“. Dazu werde die Überstellung vereinfacht, so Köllner. Man setze zudem im Land auf Resozialisierung, entlaste Gefängnisse, stärke die Justizwache und schütze die Bevölkerung. Aus Sicht von Muna Duzdar (SPÖ) habe die FPÖ „null Interesse“ an Lösungen, da genau diese Maßnahmen für „Haft in der Heimat“ jetzt beschlossen werden würden.

Die Anzahl der Justizwachebeamten sei seit dem Jahr 2000 bereits nicht in dem Ausmaß gestiegen wie jene der Insassen, gab Sophie Marie Wotschke (NEOS) zu bedenken. Zur Entlastung der Anstalten würde es jetzt erstmals geschafft, dass man Personen direkt aus der Haft in ihr Herkunftsland abschieben könne, hob sie hervor. Eine bessere Methode als Haftstrafen würde aus ihrer Sicht außerdem gemeinnützige Arbeit darstellen, die auch den Zweck verfolge, zu erkennen, dass es Konsequenzen gibt, zugleich aber auch die Struktur des Lebens beibehalte.

Eine Reform des Strafvollzugs sei dringend notwendig, so Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Was hier vorliege, hätte man aus ihrer Sicht schon längst machen sollen. Es werde allerdings kein neuer Haftplatz geschaffen und keine neuen Mitarbeitenden eingestellt. Die Reduktion bei Insassen werde vielleicht erst in Jahren eintreten. Es gebe damit noch immer keine menschenrechtskonformen Bedingungen in den Haftanstalten, trotzdem sei man nicht gewillt, Reformen umzusetzen, kritisierte sie.

„Der Hut brennt“, weil die Gefängnisse heillos überfüllt seien, meinte auch Jakob Grüner (ÖVP). Die vorliegende Novelle erleichtere Abschiebungen ohne Zustimmung der Strafgefangenen. Es brauche bei diesem Thema aber jedenfalls mehr Abkommen, räumte er ein. Die Novelle allein werde den Überbelag nicht lösen, sei aber Teil der Lösung. Daher werde im Justizressort ein Bündel an weiteren Maßnahmen vorbereitet. Bettina Zopf (ÖVP) berichtete, dass künftig Besucherinnen und Besucher bzw. Rückkehrende in Justizanstalten besser und praxistauglich kontrolliert werden können. Was die Abschiebungen betrifft, verwies sie darauf, dass diese künftig auch ohne die Zustimmung der Häftlinge erfolgen können. Klaus Fürlinger (ÖVP), der seine Rede durch einen Stimmavatar vortrug, wies auf Probleme im Strafvollzug hin, die sich über Jahrzehnte aufgebaut hätten. Resozialisierung sei jedenfalls kein Zugeständnis an die Täter, sondern stelle Opferschutz und gelebte Sicherheitspolitik dar. Jeder Euro, der Rückfälle verhindere, spare ein Vielfaches an menschlichem Leid und Folgekosten.

Nationalratspräsident Walter Rosenkranz wies als Vorsitzender im Zusammenhang mit der Wortmeldung von Fürlinger im Plenum darauf hin, dass die Parlamentsdirektion jüngst den AI Excellence Award 2026 für den KI-Stimm-Avatar gewonnen habe, die Fürlinger unterstützt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 937 vom 14. Oktober 2026).

STRAFRECHTLICHER SCHUTZ VOR MENSCHEN- UND ORGANHANDEL

Mit dem Paket gegen Menschen- und illegalen Organhandel sollen strafrechtlich die Ausbeutungsformen beim Menschenhandel auf die Zwangsheirat, die Leihmutterschaft und die rechtsmissbräuchliche Adoption ausgeweitet werden. Ebenfalls im Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt werden soll nun, wenn man wissentlich Dienstleistungen eines Opfers von Menschenhandel in Anspruch nimmt.

Gegen den illegalen Organhandel und den „Transplantationstourismus“ wird im StGB unter anderem ein neuer Straftatbestand für Vermittlungstätigkeiten und finanziell motivierte Organentnahmen vorgeschlagen. Ebenso strafrechtlich aufgenommen werden soll der Handel oder die Verwendung unerlaubt entnommener Organe. Eine höhere Strafandrohung wird zudem für eine Organentnahme trotz Widerspruchs des verstorbenen Spenders vorgesehen. Darüber hinaus soll unter bestimmten Voraussetzungen die inländische Gerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen im Ausland bei unerlaubten Organentnahmen und bei Organhandel ausgeweitet werden.

Weitere Regelungen betreffen etwa eine Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen an Bord eines Luftfahrzeugs, wenn Österreich Lande- oder Halterstaat ist. Ausgeweitet wird zudem der Anwendungsbereich des Kriegsverbrechens bei verbotenen Mitteln der Kriegsführung. Es geht dabei konkret um die Strafbarkeit bei Verwendung von Waffen, die durch nichtentdeckbare Splitter verletzen, sowie um blindmachende Laserwaffen.

Man verfolge mit dem Gesetz mehrere Ziele, hielt Justizministerin Sporrer fest. Man setze internationale Verpflichtungen um, entwickle das Strafrecht weiter und reagiere auf neue Formen bei Menschenhandel und Organhandel. Der menschliche Körper sei keine Ware, hielt sie als Grundsatz dazu fest. Darüber hinaus würde in der Luftfahrt die wirksame Strafverfolgung gestärkt sowie weitere Kriegsverbrechen im Gesetz abgebildet.

Trotz Zustimmung der FPÖ sehe er die Vorschläge differenziert, so Christian Ragger (FPÖ). So ortet er etwa bei der Regelung betreffend Luftfahrt ein Gold Plating. Wenn es außerdem unter 18 Jahren künftig keine Organentnahme geben dürfe, sei zu hinterfragen, was passiere, wenn ein solcher Fall den Familienkreis betreffe. Die Zustimmung der FPÖ sei zugleich ein Arbeitsauftrag an die Regierung, sagte Nicole Sunitsch (FPÖ). Menschen und Körper seien keine Ersatzteillager, hielt sie fest. Am Ende zähle, ob Menschen geschützt und Täterinnen und Täter zur Verantwortung gezogen würden.

Auch Gudrun Kugler (ÖVP) unterstrich, dass der Mensch keine Ware und der Körper kein Produkt sei. Sie hob aus der Novelle wichtige Neuerungen wie etwa die Aufnahme der Leihmutterschaft oder der Zwangsheirat als Ausbeutungsform hervor. Was die Luftfahrt betrifft, setze man internationale Abkommen um. Man dürfe neuere Entwicklungen wie etwa „Forced scamming“ im Menschenhandel aber auch nicht übersehen, daher müssten weitere Schritte folgen. Auch Selma Yildirim (SPÖ) wies auf die Lücken hin, die im Strafrecht geschlossen und damit die Menschenrechte gestärkt würden. Ausgeweitet würde etwa auch der Katalog der Kriegsverbrechen, zumal Waffensysteme immer grausamer würden, so Muna Duzdar (SPÖ). Im Hinblick darauf, dass die USA den Internationalen Strafgerichtshof sanktionieren wollen, sei es die Aufgabe aller, die europäische Souveränität zu schützen und sich gegen die Sanktionen zu wehren, so Duzdar.

Der Mensch sei keine Ware und aus einer Not dürfe kein Geschäftsmodell gemacht werden, hielt auch Henrike Brandstötter (NEOS) fest. Es gehe heute um den Schutz vor Ausbeutung und dass es Grenzen gebe bei dem, was käuflich ist.

Die Grünen würden selbstverständlich die neuen Straftatbestände unterstützen, so Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Sie wies aber darauf hin, dass gerichtlich dadurch weitere Verfahren anfallen würden. Ebenso wie Prammer wies Alma Zadić (Grüne) auf die derzeitige Aktionswoche in der Justiz hin, im Rahmen derer Richter- und Staatsanwaltschaft streiken würden, um auf die fehlenden Ressourcen aufmerksam zu machen. Es brauche ein gemeinsames Bekenntnis, dass die Justiz nicht ausgehungert wird, forderte sie. Durch steigende Gerichtsgebühren habe die Justiz Mehreinnahmen, diese sollten auch der Justiz zugutekommen, so Zadić. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.

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