
Immobilienverkäufe von ÖBB und Post im Rechnungshofausschuss diskutiert
Weiters im Fokus: Nebenbeschäftigungen von öffentlichen Bediensteten
Der Rechnungshof überprüfte die Compliance bzw. Korruptionsprävention bei Immobilientransaktionen der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH und der Österreichischen Post Aktiengesellschaft (III-16 d.B.). Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker betonte im Rechnungshofausschuss, dass ÖBB und Post bei Liegenschaftsverkäufen durch den Verzicht auf offene Ausschreibungen erhebliche Erlöspotenziale ungenutzt ließen. Dies betrifft etwa den Hauptbahnhof Wien und das Nordbahnhofgelände in Wien.
In einem weiteren Bericht zeigt der Rechnungshof Handlungsbedarf bei Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen im öffentlichen Dienst auf (III-176 d.B.). Gesetzliche Regelungen seien uneinheitlich und lückenhaft, betonte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Der Rechnungshofausschuss nahm beide Berichte einstimmig zur Kenntnis.
KRAKER: IMMOBILIENVERKÄUFE VON ÖBB UND POST HÄTTEN MEHR EINBRINGEN KÖNNEN
Von 2017 bis 2020 verkaufte die ÖBB-Immobilien GmbH 540 Immobilien um 355,05 Mio. Ꞓ, die Post AG 46 Immobilien um 52,19 Mio. Ꞓ. Laut den Expertinnen und Experten des Rechnungshofs erzielten Verkäufe mit öffentlicher Interessentensuche deutlich höhere Preise als Direktverkäufe. Der Verkaufsprozess der ÖBB-Immobilien GmbH sieht zwar als Regelverfahren die öffentliche Interessentensuche vor. Allerdings hielt sich die ÖBB-Immobilien GmbH nicht durchgehend daran. Die Mehrerlöse nach öffentlichen Interessentensuchen lagen durchschnittlich 64 % über dem Gutachtenswert, bei Direktverkäufen hingegen nur 2,51 % darüber.
Kritik gab es auch am Verkauf von Luxuswohnungen durch die Post in der Neutorgasse in Wien. Die Post AG veräußerte die Wohnungen zu Fixpreisen. Es hätte allerdings Spielraum für höhere Preise bestanden, so der Rechnungshofbericht. Die Prüferinnen und Prüfer kritisierten zudem, dass keine Informationen zu den wirtschaftlichen Eigentümern der Käufer vorlagen. Im Sinne der Business-Partner-Compliance sei dies im Immobilienbereich auch zur Einhaltung der Geldwäschebestimmungen wesentlich, hielt Kraker fest. Obwohl grundsätzlich eine Compliance-Kultur existiert, zeigten sich bei der praktischen Umsetzung Mängel. Die analysierten Fälle belegen, dass durch transparenten Wettbewerb und klar definierte Bieterverfahren wesentlich bessere finanzielle Ergebnisse möglich gewesen wären, unterstrich Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker.
Kraker empfahl daher, die Bieterverfahren eindeutig und transparent festzulegen. Wettbewerb und öffentliche Interessentensuche seien bei Immobilienverkäufen konsequent zu nutzen. Im Rahmen der Korruptions- und Geldwäscheprävention sollen vor dem Verkauf Informationen über die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer von Kaufgesellschaften eingeholt werden. Kraker hielt die Compliance-Stellen im Immobilienbereich für besonders wichtig, ebenso wie unabhängige Gutachter.
Der Rechnungshof habe 28 Empfehlungen abgegeben, die zum größten Teil bereits umgesetzt wurden, unterstrich Infrastrukturminister Peter Hanke. Der Bericht wurde im Jahr 2023 veröffentlicht.
ABGEORDNETE HINTERFRAGEN VERKAUFSPRAXIS UND BEWERTUNG VON ÖBB-IMMOBILIEN
Aus Sicht von Nina Tomaselli (Grüne) sind Grundstücke neben Gleisanlagen von großem öffentlichem Interesse. In der Vergangenheit sei viel zu viel verkauft worden, führte sie aus. Dies habe den dreigleisigen Bahnausbau verhindert. In diesem Sinne setzte sich Tomaselli für den öffentlichen Verkehr ein und forderte, Immobilientransaktionen gegenüber dem öffentlichen Interesse abzuwägen. Tomaselli forderte eine andere Haltung ein und machte sich für die Überprüfung der Käuferstruktur stark.
Die Diskrepanz der Erlöse zwischen Direktverkäufen und öffentlichen Verfahren stand im Zentrum des Interesses der Abgeordneten. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) erkundigte sich nach der aktuellen Praxis und trat dafür ein, anstelle von Direktvergaben vermehrt auf die öffentliche Interessentensuche zu setzen. Wolfgang Zanger (FPÖ) interessierte sich für den konkreten finanziellen Schaden, der entstanden sei, und wollte wissen, ob die Verkaufspraxis bereits geändert wurde.
Aus Sicht von Michael Fürtbauer (FPÖ) haben die Gutachter nicht republikfreundlich geschätzt, weshalb er sich für unabhängige Gutachter aussprach. Karin Greiner (SPÖ) erkundigte sich nach den Gründen für Verkäufe ohne öffentliche Interessentensuche sowie nach dem Rotationssystem bei den Sachverständigen. Elisabeth Götze (Grüne) brachte zur Sprache, dass beim Verkauf des Nordbahnhofgeländes ein nicht gerichtlich zertifizierter Gutachter eingesetzt worden sei und erkundigte sich nach Interessenkonflikten. 25 der 28 Empfehlungen des Rechnungshofs seien bereits umgesetzt worden, hob Jakob Grüner (ÖVP) hervor. Ihm war wichtig, für unabhängige Verkehrswertgutachter zu sorgen.
Zudem interessierten sich Abgeordnete mehrerer Fraktionen für das Whistleblower-System des ÖBB-Konzerns.
ÖBB VERWEISEN AUF GEÄNDERTE IMMOBILIENSTRATEGIE
Claudia Brey, Geschäftsführerin der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH, hielt fest: Der Standardfall sei die Ausschreibung im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens. Von diesem könne bei begründetem öffentlichem Interesse oder aus Effizienzgründen abgewichen werden, etwa wenn ein Ausschreibungsverfahren keinen Sinn machen würde. Dies sei etwa der Fall bei Flächen ohne öffentlichen Zugang oder bei Flächen, bei denen kein großes Bieterinteresse zu erwarten sei. In der Regel sei keine Überschreitung der Gutachtenswerte zu erwarten, sagte sie. Brey ging nicht davon aus, dass ein finanzieller Schaden entstanden sei. Auf Immobilienebene sei jede Empfehlung des Rechnungshofs umgesetzt worden. Die Compliance werde jedoch weiterhin auf Konzernebene durchgeführt und von dort auch die Immobilientransaktionen serviciert.
Das Zielnetz 2040 umfasst die notwendigen Umsetzungsschritte für die Weiterentwicklung des Bahnnetzes in den nächsten 15 bis 20 Jahren, sagte Minister Hanke zu Tomaselli. Dieses bestimme die langfristige Immobilienplanung. Eine weitsichtige Planung könne helfen, die richtigen Schritte zur Verwertung von Immobilien zu setzen, sagte er. Er setze sich mit Nachdruck für einen effizienten, sparsamen und wirtschaftlichen Ansatz bei der ÖBB ein.
Vor jeder Verkaufsentscheidung gebe es eine strategische Prüfung, erklärte Brey. Im Rahmen einer Entbehrlichkeitsprüfung werde untersucht, ob die Immobilie künftig für den Bahnbetrieb notwendig sein könnte. Es habe einen grundlegenden Wandel bei der Immobilienstrategie der ÖBB gegeben. Die Prüfung des Rechnungshofs habe großteils noch vor dieser Strategieänderung stattgefunden, erklärte Brey. Zu diesem Zeitpunkt habe es Verkäufe im Sinne der Schuldentilgung gegeben. Nun sollen Immobilien vermehrt gehalten werden. Brey betonte: Jeder Euro, der durch Immobilienverkäufe erlöst werde, komme dem Kerngeschäft zugute und reduziere den Bedarf an Bundesmitteln. Die Unabhängigkeit der Gutachter stehe für Brey außer Frage.
KRAKER WARNT VOR INTERESSENSKONFLIKTEN BEI NEBENBESCHÄFTIGUNGEN
Mit Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen können Interessenkonflikte verbunden sein. Für seinen Bericht überprüfte der Rechnungshof das Personalmanagement im Finanzministerium, im vormaligen Klimaschutzministerium, im vormaligen Beamtenministerium, beim Land Burgenland sowie beim Land Oberösterreich. Geprüft wurden die Jahre 2020 bis 2023. Bei der Prüfung zeigten sich Mängel im Vollzug. Laut Kraker war keine der überprüften Stellen in der Lage, eine vollständige Übersicht über die Nebentätigkeiten der Bediensteten vorzulegen. Die Prüferinnen und Prüfer kritisierten zudem die Anhäufung von Nebentätigkeiten bei einzelnen Bediensteten. Im Durchschnitt kamen diese auf 4,66 Nebentätigkeiten pro Person. Vor allem Aufsichtsfunktionen wurden wahrgenommen. Hier bestehe das Risiko, dass die Haupttätigkeit nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann, sagte Kraker.
Eine Gebietskörperschaft könne ihren Bediensteten Tätigkeiten übertragen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den dienstlichen Aufgaben stehen, etwa Vortrags- oder Prüfungstätigkeiten, erklärte die Rechnungshofpräsidentin. Die gesetzlichen Regelungen ebenso wie der Vollzug seien jedoch uneinheitlich und lückenhaft gewesen. Mit der Dienstrechts-Novelle 2024 sei die bis dahin nur für Bundesbeamtinnen und -beamte geltende Regelung zu Nebentätigkeiten für Vertragsbedienstete des Bundes übernommen worden. Insgesamt fehlte es an Klarheit bei der Abgrenzung der Nebentätigkeit von der Haupttätigkeit, so Kraker.
Vergütungen von Nebentätigkeiten sollten nur dann gebühren, wenn diese außerhalb der Dienstzeit ausgeübt werden, empfahl Kraker daher. Aus ihrer Sicht sollten sämtliche außerberufliche – auch ehrenamtliche – Tätigkeiten als Nebenbeschäftigung definiert werden. Denn Nebenbeschäftigungen seien unabhängig von ihrer Erwerbsmäßigkeit geeignet, Interessenkonflikte zu begründen. Nebenbeschäftigungen oberhalb der einkommensteuerrechtlichen Zuverdienstgrenze von 730 Ꞓ sollten vor ihrer Ausübung genehmigt werden und Organfunktionen in allen juristischen Personen, unabhängig von den damit erzielten Einkünften, gemeldet werden müssen, führte Kraker aus. Eine vollständige Übersicht hielt sie für wichtig, um Interessenkonflikte zu erkennen.
Die Rechnungshofpräsidentin sprach auch über Mängel im Vollzug. Bei einem Drittel der Bediensteten hätten die Unterlagen schwere Mängel aufgewiesen. Dies habe neben Dokumentationsmängeln auch nicht nachvollziehbare Einträge in der Zeiterfassung und die Vergütungen umfasst.
ABGEORDNETE HINTERFRAGEN NEBENTÄTIGKEITEN UND DEREN ZEITLICHEN UMFANG
Christian Lausch (FPÖ) ortete Doppelbezahlungen, wenn die Nebentätigkeit in der Dienstzeit durchgeführt werde. Dies gehe zulasten der eigentlichen Beschäftigung, kritisierte er. Er setzte sich dafür ein, sicherzustellen, dass bezahlte Nebentätigkeiten auch außerhalb der regulären Dienstzeit erbracht werden. Fünf Bedienstete hätten 19 Nebentätigkeiten ausgeübt, zeigte er Erklärungsbedarf auf. Dabei könne keine Zeit mehr für die Hauptarbeit bleiben, war Lausch überzeugt. Auch Alois Kainz (FPÖ) sprach sich dafür aus, bei der Genehmigung auf die Dienstzeit zu achten.
Elisabeth Götze (Grüne) machte darauf aufmerksam, dass zahlreiche Tätigkeiten nicht gemeldet wurden, obwohl sie unter Genehmigungsvorbehalt standen. Sie erkundigte sich nach Konsequenzen.
Vor der Übertragung von zusätzlichen Nebentätigkeiten sei der Zeitaufwand zu analysieren, führte Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) angesichts des vom Rechnungshof festgestellten Konvoluts an Nebentätigkeiten aus. Es gelte, den zeitlichen Aufwand einer Tätigkeit zu monitoren, sagte sie. Christoph Zarits (ÖVP) interessierte sich für die Empfehlungen an das Land Burgenland und deren Umsetzung. Manfred Sams (SPÖ) erkundigte sich nach Änderungen bei den Nebentätigkeiten.
HANKE: STANDARDISIERTER MELDEPROZESS FÜR NEBENTÄTIGKEITEN EINGEFÜHRT
Ein standardisierter Meldeprozess sei eingeführt worden, informierte Verkehrsminister Peter Hanke. Die Empfehlungen des Rechnungshofs seien eingehend behandelt worden und der überwiegende Teil sei bereits umgesetzt, sagte er. Ein guter Überblick über die Nebentätigkeiten sei wichtig, stimmte Hanke dem Rechnungshof zu. Im Rahmen von Einzelfallprüfungen werde die Verträglichkeit geprüft. „In Zukunft wird es keine 19 Nebentätigkeiten mehr für Bedienstete geben“, betonte der Minister. Dies halte er für unangemessen.
Nina Tomaselli (Grüne) interessierte sich insbesondere für die Prüftätigkeit bei Führerscheinprüfungen. Die Nutzung von Prüftätigkeiten als Belohnungssystem für öffentlich Bedienstete sei zu verhindern, sagte sie. Unverständlich empfand Tomaselli, dass ein Fahrprüfling den gleichen Betrag pro Prüfung bezahle, während die Entschädigung des Fahrprüfers bzw. der Fahrprüferin davon abhänge, ob die Tätigkeit im Rahmen der Arbeitszeit oder außerhalb durchgeführt werde. In diesem Sinne machte sie sich dafür stark, die Prüfungskosten zu reduzieren. (Schluss) gla
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