IV: „Stop the Clock“-Ansatz für EU-Lohntransparenzrichtlinie
Praxistaugliche Umsetzung statt zusätzlicher Bürokratie und Rechtsunsicherheit für Unternehmen
Die Industriellenvereinigung (IV) bekennt sich klar zum Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Entscheidend ist jedoch, dass die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie praxistauglich, wirtschaftsverträglich und ohne überschießende nationale Sonderregeln erfolgt. „Faire und nachvollziehbare Entlohnung ist in der Industrie selbstverständlich. Gleichzeitig dürfen Unternehmen nicht mit zusätzlicher!-->!-->!-->…