Freiheit der Kunst oder „Wohlverhalten“?
Zwischen Grundrecht und politischem Einfluss
Der Begriff „WOHLVERHALTEN“, der in der Debatte um Markus Hinterhäuser bei den Salzburger Festspielen auftaucht, stammt aus dem k. u. k. Beamtenrecht. Er bezeichnete nicht nur das Dienstverhältnis zum Staat, sondern auch ein persönliches Treueverhältnis zum Monarchen.
Demgegenüber garantiert Artikel 17a des Staatsgrundgesetzes: „Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.“ Auch die EU-Charta der Grundrechte bekräftigt:!-->!-->!-->…