Bikinifigur im Liegen? AK Oberösterreich setzt Rückzahlung des bezahlten Betrags für fragwürdige Abnehm-Methode durch
EINE KONSUMENTIN WANDTE SICH AN DIE ARBEITERKAMMER OBERÖSTERREICH, NACHDEM SIE AUFGRUND VON WERBEVERSPRECHEN FÜR DIE METHODE „ABNEHMEN IM LIEGEN“ EINEN BEHANDLUNGSBLOCK UM RUND 1.000 EURO GEKAUFT UND SICH KEIN ERFOLG EINGESTELLT HATTE. LAUT ANBIETER SOLLTEN PRO ANWENDUNG ZWEI BIS FÜNF ZENTIMETER KÖRPERUMFANG VERLOREN GEHEN – UND DAS WEITGEHEND OHNE DIÄT.
Der versprochene Erfolg blieb jedoch trotz mehr als zehn Behandlungen aus. Die AK Oberösterreich vertritt die Auffassung, dass die Konsumentin über die Wirksamkeit der!-->…