OGH stellt klar: „Automatische“ Verlängerung einer Erwachsenenvertretung ohne eigenes Verfahren ist unzulässig
VertretungsNetz und Niederösterreichischer Landesverein für Erwachsenenschutz erzielen eindeutige höchstgerichtliche Entscheidungen.
Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2025 wurden einige wesentliche Errungenschaften im Erwachsenenschutz wieder rückgebaut. Gerichtliche Erwachsenenvertretungen gelten seit Juli 2025 nicht mehr für maximal drei, sondern für fünf Jahre. Manche Gerichte gingen deshalb dazu über, Erwachsenenvertretungen, die nach der „alten“ Rechtslage nach drei Jahren geendet hätten, vor Ablauf!-->!-->!-->…