IV warnt vor massiver Bürokratiebelastung durch EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Ziel steht außer Streit – aber: Praxistaugliche Umsetzung ohne Gold Plating und klare Anerkennung des Kollektivvertragssystems gefordert
Die Verwirklichung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und die Beseitigung sachlich nicht gerechtfertigter geschlechtsspezifischer Lohngefälle ist eine Selbstverständlichkeit. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass nicht das österreichische sozialpartnerschaftliche Kollektivvertragssystem zerstört wird und die Unternehmen nicht mit überschießenden und!-->!-->!-->…