Österreichischer Erwerbsimkerbund erreicht Einstweilige Verfügung gegen Lebensmitteldiskonter Penny
Der Lebensmitteldiskonter „Penny“ vertrieb im Juli 2022 einen Blütenhonig, den er in einem in ganz Österreich erhältlichen Flugblatt (gedruckt und über das Internet) mit der blickfangartigen Ankündigung „Hergestellt in Österreich“ bewarb. Dies obwohl auf dem Etikett vermerkt war, dass es sich bei diesem Honig um eine MISCHUNG VON HONIG AUS EU- UND NICHT-EU-LÄNDERN handelte. Der ÖEIB brachte daraufhin eine Klage verbunden mit einem Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung ein.
Das Landesgericht Wiener!-->…