AK gibt Tipps 2: Damit Essen per Klick auch Essen im Glück wird!
Wien (OTS) - Wer Essen online bestellt, sollte die Website und Bestellung genau checken, rät die AK. Kommt Falsches oder nicht alles – reklamieren Sie, auch wenn der/die Fahrer/in schon weg ist. Das Recht auf Gewährleistung gilt immer. Das Problem: wo was reklamieren? Wird Essen bei einem Lieferdienst bestellt, ist nicht sofort erkennbar, wer bei Mängeln verantwortlich ist, etwa bei zu kaltem Essen. In der Regel ist fürs Essen der Wirt, für die Lieferung der Lieferdienst zuständig, kann aber auch der Wirt sein. Mjam und!-->…