Nationalrat: Nachtschwerarbeits-Beitrag bleibt eingefroren
Abgeordnete beschließen außerdem Nachbesserungen beim Pflegebonus für Angehörige
Unternehmen müssen für Beschäftigte, die Nachtschwerarbeit leisten, einen besonderen Beitrag an die Pensionsversicherung leisten, um das Sonderruhegeld, auf das Nachtschwerarbeiter:innen Anspruch haben, mitzufinanzieren. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hätte dieser Beitrag im Jahr 2024 auf 5,2 % der Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung angehoben werden müssen, er bleibt aber weiterhin bei 3,8 % eingefroren.!-->!-->!-->…