WKÖ: Die Maske fällt ab 1. Juli auch bei körpernahen Dienstleistern
Erfolg für die Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder und Dagmar Zeibig: „Konnten Gleichstellung für Friseure, Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure erreichen“
Wien (OTS) - Der intensive Einsatz bis zur letzten Minute hat sich gelohnt: Laut der jüngsten Öffnungs-Verordnung darf ab 1. Juli auch bei den körpernahen Dienstleistern die Maske (Mund-Nasen-Schutz) bei Kundinnen und Kunden sowie der Belegschaft fallen, wenn die 3G-Regel erfüllt ist.
„Wir haben uns massiv dafür stark gemacht: Es wäre sachlich nicht!-->!-->!-->…