Fasching im Job: Kostüm, Krapfen, Alkohol – was ist erlaubt?
ÖGB klärt die wichtigsten Fragen zum Fasching am Arbeitsplatz
Clownsnase im Büro, Piratenhut am Schreibtisch oder ein Glas Sekt mit Kolleg:innen: Zu Fasching wird auch in der Arbeit gern gefeiert. Doch was ist wirklich erlaubt? Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) klärt, was am Arbeitsplatz erlaubt ist – und wo klare Grenzen gelten.
„So lustig der Fasching auch ist: Das Arbeitsrecht macht keine Pause“, stellt ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter klar. „Rosenmontag und Faschingsdienstag sind!-->!-->!-->…