Familienbeihilfe: Sozialausschuss bringt Anhebung der Zuverdienstgrenze auf 16.455 € auf den Weg
Novelle zum Verbrechensopfergesetz soll raschere Entscheidungen über beantragte Hilfeleistungen ermöglichen
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verlieren Studierende nach Erreichen des 20. Lebensjahrs den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie mehr als 15.000 € jährlich dazuverdienen. Gleichzeitig wird eine etwaige Studienbeihilfe gekürzt. Student:innen, deren Einkommen knapp an der Einkommensgrenze liegt, sind daher gezwungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn ihr Gehalt steigt. Um das zu!-->!-->!-->…