COVID-19-Freistellung für Schwangere wird bis Ende Dezember 2021 verlängert
Sozialausschuss bringt Änderung im Mutterschutzgesetz mit breiter Mehrheit auf den Weg
Wien (PK) - Schwangere Frauen können weiterhin von ihrer Arbeit freigestellt werden, wenn sie dabei physischen Kontakt zu anderen Personen haben und keine alternative Beschäftigung möglich ist. Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossene Regelung wird bis Jahresende verlängert. Der Sozialausschuss hat die entsprechende Änderung im Mutterschutzgesetzes heute mit einer breiten Mehrheit auf den Weg gebracht.!-->!-->!-->…