AK-Gesundheitsberufe: Registrierungspflicht mit 01. Jänner 2022
Am 1. Jänner 2022 setzt die Registrierungspflicht wieder ein.
Klagenfurt (OTS) - Mit Beginn der Pandemie wurde die Registrierungspflicht der Gesundheitsberufe vorübergehend ausgesetzt. Am 1. Jänner 2022 setzt die Registrierungspflicht wieder ein. Berufsangehörige, die bis dahin nicht registriert sind, dürfen ihren Beruf nicht ausüben. „Als zuständige Registrierungsbehörde in Kärnten sind wir bemüht, die Berufsangehörigen zu unterstützen“, so AK-Präsident Günther Goach.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde!-->!-->!-->…