AK erwirkte richtungsweisende OGH-Entscheidung: Voller Konsumentenschutz für Haushalte mit PV-Einspeisung
DIE ARBEITERKAMMER OBERÖSTERREICH HAT EINE RICHTUNGSWEISENDE ENTSCHEIDUNG DES OBERSTEN GERICHTSHOFS (OGH) ERWIRKT. IN EINEM VERFAHREN GEGEN DIE SPOTTY SMART ENERGY PARTNER GMBH (SPOTTY) WURDE ENTSCHIEDEN, DASS FÜR HAUSHALTE MIT PHOTOVOLTAIKANLAGE, DIE STROM EINSPEISEN UND STROM BEZIEHEN, DAS KONSUMENTENSCHUTZGESETZ IN VOLLEM UMFANG GILT. DER VON SPOTTY EINGEHOBENE AUSGLEICHSENERGIEBEITRAG IST SOMIT UNZULÄSSIG.
Zahlreiche Konsument:innen beschwerten sich bei der AK Oberösterreich über den von Spotty eingehobenen!-->…