Abgeordnete räumen letztes Hindernis für „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe beiseite
Breite Zustimmung für Bund-Länder-Vereinbarung im Verfassungsausschuss
Wien (PK) - Im Dezember vergangenen Jahres hat das Parlament per Verfassungsnovelle beschlossen, den Ländern die alleinige Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe zu übertragen und künftig auf gesetzliche Vorgaben des Bundes zu verzichten. Um sicherzustellen, dass das bestehende Schutzniveau in diesem Bereich erhalten bleibt und bundesweit weiter einheitliche Qualitätsstandards gelten, soll diese Kompetenzentflechtung allerdings!-->!-->!-->…