Nationalrat: ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss könnte sich verzögern
ÖVP, SPÖ und NEOS hegen Zweifel an Rechtskonformität des Untersuchungsgegenstandes
Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ist ein parlamentarisches Minderheitsrecht. Ein Viertel der Abgeordneten reicht aus, um einen U-Ausschuss in die Wege zu leiten. Allerdings gibt es, was den Untersuchungsgegenstand betrifft, gewisse verfassungsrechtliche Vorgaben. Das könnte den von der FPÖ verlangten Untersuchungsausschuss zum "Fall Pilnacek" und zur Corona-Politik der Regierung verzögern. Nicht nur die ÖVP!-->!-->!-->…