Volksanwalt Achitz: Arbeitsunfähigkeit bedeutet lebenslange Sozialhilfe-Abhängigkeit
Wenn Menschen mit Behinderung für arbeitsunfähig erklärt werden, gibt es für sie keine AMS-geförderten Schulungen
„Wird bei einer ärztlichen Untersuchung eine Arbeitsfähigkeit von weniger als 50 Prozent festgestellt, bekommen Menschen mit Behinderung keine Förderung vom AMS. Sie erhalten keine Schulungen. Ob sie arbeiten wollen oder nicht, spielt in dieser Logik keine Rolle“, schließt sich Volksanwalt Bernhard Achitz der Kritik von Bundesbehindertenanwältin Christine Steger an: „Darüber beschweren sich!-->!-->!-->…