Geringfügigkeit: neue Regeln ab 1. Jänner
Ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen möglich, geringfügig zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe dazuzuverdienen.
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Geringfügiger Zuverdienst für Arbeitslose wird eingeschränkt
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Ausnahmen für vier gesetzlich definierte Personengruppen
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Schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt erwartet
Ab 1. Jänner 2026 wird es nur noch in bestimmten, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erlaubt sein, geringfügig zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe dazuzuverdienen. Diesen Beschluss hat das!-->!-->!-->…