VKI: Ihre Rechte beim Ausfall von Freizeitdienstleistungen in der Coronakrise
Keine Zahlungsverpflichtung für Konsumenten – bei Gutscheinen ist Vorsicht geboten
Wien (OTS) - Durch die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus können Freizeitdienstleistungen seit Mitte März nicht mehr angeboten werden. Sport- und Kulturveranstaltungen wurden abgesagt oder verschoben, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen sind größtenteils geschlossen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) informiert über die rechtliche Situation von Konsumentinnen und!-->!-->!-->…