Fischotter-Verordnungen der Bundesländer ohne fachliche oder rechtliche Grundlagen
DER NATURSCHUTZBUND ÖSTERREICH SIEHT IN DER NEUEN PRAXIS, MIT VERORDNUNGEN DEN ABSCHUSS VON OTTERN ZU ERMÖGLICHEN, FEHLENDES WISSEN ZUR NATUR DES FISCHOTTERS, EIN PROBLEMATISCHES VERSTÄNDNIS VON ARTENSCHUTZ UND RUFT DIE LÄNDER ZUR VOLLSTÄNDIGEN UMSETZUNG DER AARHUS-KONVENTION AUF.
Im Rahmen der diesjährigen Präsidiumssitzung stellt der Naturschutzbund Österreich mit Sorge fest, dass der Umgang mit dem Fischotter in Österreich zunehmend über Verordnungen geregelt wird. In diesem Jahr haben Oberösterreich und Salzburg!-->…