Stocker ad Gewessler: „Nehmen auffällig schnelle Zurücklegung der WKStA zur Kenntnis“
Über Nichtigkeit des EU-Renaturierungsgesetzes wird letztlich der EuGH entscheiden
„Wir nehmen die auffällig schnelle Zurücklegung der WKStA ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - im Monat vor der Nationalratswahl - zur Kenntnis. Unsere Rechtsansicht bleibt nach wie vor aufrecht: Umweltministerin Leonore Gewessler hat sich gegen die einheitliche Stellungnahme der Länder hinweggesetzt, Verfassungsrecht gebrochen und war nicht dazu ermächtigt, der Renaturierungsverordnung zuzustimmen. Es ist!-->!-->!-->…