Sozialausschuss: Bildungsbonus wird auf Sozialhilfebezieher:innen ausgeweitet
Berufsbezeichnung "Sozialarbeiterin" bzw. "Sozialarbeiter" ist künftig gesetzlich geschützt, Heimopferrentengesetz wird novelliert
Anfang 2024 wurde der sogenannte Bildungsbonus für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe neu geregelt. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe, dessen Höhe sich nach der Dauer einer vom AMS angebotenen Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme richtet. So wird aktuell für eine mindestens viermonatige Schulung ein!-->!-->!-->…