„Unser Geld für unsere Leut“ ist rechtswidrig und nicht menschenrechtskonform
Zum EuGH-Urteil gegen Österreich über die Indexierung der Familienbeihilfe für ausländische Arbeitskräfte
Österreich (OTS) - Die Indexierung der Familienbeihilfe für ausländische Arbeitskräfte ist rechtswidrig, so der EuGH in seinem Urteil vom 16. Juni 2022, sie verstößt gegen die EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Dieser„Anpassungsmechanismus“ stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die nicht gerechtfertigt ist. Und da die!-->!-->!-->…