Hochwasser- und Sturmschäden steuerlich absetzen: Was Sie privat und betrieblich beachten sollten.
Wien/Villach (OTS) - Unwetter und Naturkatastrophen haben dramatische Folgen – auch finanziell. Leidtragende können aber den Schaden mindern, indem sie die notwendigen Mehrausgaben steuerlich berücksichtigen. Denn sowohl Privatpersonen als auch Betriebe können Belastungen durch Hochwasser, Lawinenkatastrophen, Vermurungen oder Sturmschäden steuerlich geltend machen. Was hier unbedingt zu beachten ist, hat die Steuer-Expertin Birgit Perkounig, Partnerin des renommierten Steuerberatungsunternehmen TPA in Villach, für!-->…