Europawahl 2019: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 5. Mai 2019
Wiesbaden (ots) - Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 5. Mai 2019 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung ist Nachweis für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und somit für die Berechtigung, an der Wahl teilnehmen zu können.
In das Wählerverzeichnis für die Europawahl 2019 sind alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 14. April 2019 - dem 42. Tag vor der Wahl - bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet!-->…