Nationalrat: Sonderbetreuungszeit wird bis zum Ende des Schuljahres verlängert
Langzeit-Kurzarbeitsbonus kann noch bis Mitte 2023 beantragt werden
Eltern betreuungspflichtiger Kinder werden noch bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können, wenn sich ihre Kinder mit dem Coronavirus infiziert haben und aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen nicht die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung besuchen können. Voraussetzung ist, dass es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Gleiches gilt für die notwendige!-->!-->!-->…