
Menschenrechtsausschuss drängt auf verstärkte Verbüßung vonHaftstrafen im Heimatland
EU-Verhandlungen zum Urheberrecht werden am 13. Dezember fortgesetzt
Wien (PK) – Knapp 100 ausländische Straftäter wurden dieses Jahr
bisher in ihr Heimatland überstellt, um dort eine von einem
österreichischen Gericht verhängte Haftstrafe abzusitzen. Geht es
nach den Abgeordneten, sollen es in Zukunft deutlich mehr werden. Der
Menschenrechtsausschuss des Nationalrats sprach sich heute in Form
einer Entschließung einstimmig dafür aus, das Konzept „Haft in der
Heimat“ zu forcieren. Gleichzeitig wird die Regierung ersucht, dieses
Thema auch auf EU-Ebene stärker in den Fokus zu rücken und sich dabei
auch für menschenrechtskonforme Haftbedingungen in den EU-Staaten und
in Drittländern einzusetzen. Die vermehrte Verbüßung von Haftstrafen
im Heimatland würde nicht nur der Überbelegung der österreichischen
Gefängnisse entgegenwirken und die Kosten für den österreichischen
Strafvollzug senken, sondern wäre im Sinne einer besseren
Resozialisierung auch für die Betroffenen vorteilhaft, sind sich die
Abgeordneten einig.
Weiteres Thema im Ausschuss war die geplante EU-Richtlinie zum
Urheberrecht, die von den Oppositionsparteien kritisch gesehen wird.
Die Beratungen über einen von den NEOS dazu eingebrachten
Entschließungsantrag wurde jedoch vertagt. Laut Justizminister Josef
Moser wird es am 13. Dezember eine nächste Verhandlungsrunde auf
EU-Ebene geben.
EGMR übt immer wieder Kritik an Haftbedingungen
Basis für die Entschließung zum Thema „Haft in der Heimat“ bildete
eine ÖVP-FPÖ-Initiative ( 512/A(E) ). Susanne Fürst (FPÖ) wies in der
Debatte darauf hin, dass mehr als die Hälfte der Insassen in
österreichischen Gefängnissen AusländerInnen sind. Dieser hohe
Ausländeranteil verursache vielfältige Probleme, meinte sie. Es gehe
nicht nur um Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten, auch die
Aggressivität in den Gefängnissen und Angriffe auf
JustizwachebeamtInnen hätten zugenommen. Die Überstellung von
Haftinsassen in ihre Heimatländer sei daher sowohl im Interesse der
ÖsterreicherInnen als auch der Betroffenen, da die Chance auf
Resozialisierung steige.
Von Seiten der Opposition bekundeten Harald Troch (SPÖ), Alma Zadić
(JETZT) und Nikolaus Scherak (NEOS) Zustimmung zur Initiative. Die
Idee sei nicht neu, sagte Troch, bereits die frühere Justizministerin
Maria Berger habe erste Schritte in die Wege geleitet. Wichtig ist es
für Troch und Zadić nun, dass die Regierung konkrete
Umsetzungsschritte setzt, schließlich sei diese „sehr stark im
Ankündigen“, meinte Troch.
NEOS-Abgeordneter Scherak gab zu bedenken, dass familiärer Kontakt
für Haftinsassen im Heimatland einfacher sei. Allerdings ist ihm
wichtig, dass in ausländischen Haftanstalten menschenrechtliche
Standards eingehalten werden. Er begrüßte es daher ausdrücklich, dass
dieser Punkt von der Entschließung mitumfasst ist.
Wie Gudrun Kugler (ÖVP) hervorhob, gelangen immer wieder Fälle zum
Europäischen Menschengerichtshof (EGMR), die belegen, dass
Menschenrechte in Haftanstalten nicht eingehalten werden. Die
aufgezeigten Problemen reichen ihr zufolge von zu wenig Platz für
Häftlinge über mangelnde Hygiene und fehlende medizinische Versorgung
bis hin zu wiederholten Leibesvisitationen und Isolationshaft.
Derartige Probleme sind laut Justizminister Josef Moser mit ein
Grund, warum Österreich verhältnismäßig wenige ausländische
Straftäter zur Haftverbüßung in ihr Heimatland überstellt. Heuer sind
es bis zum Stichtag 20. November exakt 98 Personen gewesen, davon 41
Rumänen und 12 Slowaken. Es müsse in jedem Fall einzeln geprüft
werden.
Immer wieder in der Kritik stehen laut Moser etwa Bulgarien,
Rumänien, die Slowakei, Serbien und Ungarn. Er will in diesem Sinn
auf ein gemeinsames Bekenntnis der EU-Länder zu angemessenen
Standards in Haftanstalten hinarbeiten. Überdies sei man auf EU-Ebene
gerade dabei zu eruieren, inwieweit EU-Mittel für eine Verbesserung
von Haftbedingungen locker gemacht werden können. Da der Strafvollzug
nicht in das Primärrecht der EU falle, sei eine unmittelbare
Finanzierung aus dem EU-Budget nämlich nicht möglich. Vorstellen kann
sich Moser etwa, Mittel im Rahmen der Regionalförderung oder für
Deradikalisierung zur Verfügung zu stellen. Aktuell in Verhandlung
steht laut Moser derzeit auch ein Übernahme-Abkommen mit Marokko, vor
einem Abschluss müssten jedoch noch Datenschutzfragen gelöst werden.
NEOS sehen geplante EU-Richtlinie zum Urheberrecht problematisch
Was das Urheberrecht betrifft, bewerten die NEOS die geplante
EU-Richtlinie in einigen Punkten als höchst problematisch und bringen
das auch in einem Entschließungsantrag ( 493/A(E) ) zum Ausdruck. Ein
automatisiertes Filtern von Nutzerinhalten vor deren Veröffentlichung
komme einer Zensur gleich und greife unverhältnismäßig in die
Meinungs- und Informationsfreiheit der BürgerInnen ein, macht
Nikolaus Scherak etwa gegen so genannte „Uploadfilter“ mobil. Auch
dem Leistungsschutzrecht in Form einer „Link-Steuer“ für auf
Nachrichtenplattformen angerissene Medienberichte kann er nichts
abgewinnen.
Die Pläne seien ein massiver Angriff auf die Grundrechte im Internet,
betonte Scherak heute im Ausschuss. Von einem „Uploadfilter“ könnten
etwa auch satirische Beiträge betroffen sein. Zudem seien derartige
Filter technisch gar nicht möglich, niemand wisse, wie diese
ausschauen sollen. Was das Leistungsschutzrecht betrifft, gab Scherak
zu bedenken, dass derartige Maßnahmen weder in Spanien noch in
Deutschland funktioniert hätten, vielmehr hätten sie das Gegenteil
der ursprünglichen Ziele bewirkt.
Unterstützung erhielt Scherak von den beiden anderen
Oppositionsparteien. Birgit Sandler (SPÖ) sieht die Gefahr, dass
durch „Uploadfilter“ viele Beiträge von Vornherein gesperrt werden.
Wer entscheidet, was ins Netz komme und was nicht, schloss sich dem
ihr Fraktionskollege Mario Lindner an. Er fürchtet, dass das Internet
durch derartige Filter noch manipulativer wird, als es jetzt schon
ist.
Klaus Fürlinger (ÖVP) hielt dem entgegen, dass es Maßnahmen brauche,
um geistiges Eigentum im Internet zu schützen. Das Internet dürfe
kein rechtsfreier Raum sein, mahnte er. In diesem Sinn hält er eine
Rechtsgüterabwägung zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der
Meinungs- und Pressefreiheit für erforderlich. Aufgrund der derzeit
auf EU-Ebene laufenden Verhandlungen sprachen sich sowohl Fürlinger
als auch Kira Grünberg (ÖVP) für eine Vertagung der Initiative aus.
Justizminister Josef Moser hob hervor, dass der Rat bereits am 25.
Mai 2018, also noch unter bulgarischem Ratsvorsitz, eine gemeinsame
Stellungnahme zur EU-Richtlinie abgegeben habe. Als Ratsvorsitzender
müsse Österreich diese Meinung bei den laufenden Verhandlungen
zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen
Kommission vertreten. Die Verhandlungen seien aufgrund der
unterschiedlichen Positionen nicht einfach, sagte Moser, die nächste
Sitzung findet ihm zufolge am 13. Dezember statt.
Die Bedenken Scheraks teilt Moser allerdings nicht. Ein
verpflichtender „Uploadfilter“ sei nicht vorgesehen, versicherte er.
Vielmehr gehe es darum, dass große Provider, die mit
nutzergenerierten Inhalten Profit machen, angemessene Maßnahmen unter
Bedachtnahme technischer Entwicklungen setzen müssen, um
Urheberrechtsverstöße zu unterbinden. Dabei komme auch den
NutzerInnen eine Mitwirkungspflicht zu. Zudem sei zwingend ein
Beschwerdemechanismus vorgesehen, um gegen ungerechtfertigte Sperren
von Inhalten vorgehen zu können. Was das Leistungsschutzrecht
betrifft, merkte Moser an, eine gemeinsame Vorgangsweise der
EU-Länder sei notwendig, nur so sei eine Position der Stärke
gegenüber den großen Plattformen gewährleistet. (Schluss
Menschenrechtsausschuss) gs
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