Gemeinderatswahlen 2020: 19 Anfechtungen sind der Landes-Hauptwahlbehörde derzeit bekannt

Wilfing: Werden genauesten geprüft – Entscheidung voraussichtlich Anfang März

St. Pölten (OTS/NLK) – Zwei Wochen nach der Kundmachung der Ergebnisse der Gemeinderatswahlen vom 26. Jänner endete nun die Frist für Anfechtungen. „Insgesamt sind 19 Anfechtungen in 18 Gemeinden bei der Landes-Hauptwahlbehörde eingelangt bzw. sind bekannt. Diese Fälle werden in den kommenden Wochen juristisch geprüft. Wir gehen davon aus, dass für den Großteil der Anfechtungen – im Optimalfall für alle – die Überprüfungen Anfang März abgeschlossen sind und dann das weitere Vorgehen feststeht. Wir wollen einerseits rasch Klarheit für die betroffenen Gemeinden schaffen. Andererseits sind Wahlen das Fundament unserer Demokratie, und daher müssen wir die Anfechtungen genauestens prüfen“, informiert der Vorsitzende der Landes-Hauptwahlbehörde Landtagspräsident Karl Wilfing.

In folgende Gemeinden wurden die Wahlen angefochten (aus Kottingbrunn liegen zwei Anfechtungen vor):

Perchtoldsdorf durch Die Grünen Perchtoldsdorf – Begründung: u.a. Zählfehler und Zuordnung von Stimmen

Bruck/Leitha durch Unabhängige Brucker Bürgerliste – Begründung:
Unrichtigkeit bei Ermittlung des Wahlergebnisses

Laa/Thaya durch proLAA – Begründung: u.a. mehr Stimmzettel als Kuverts in einem Sprengel

Korneuburg durch NEOS – Begründung: Stimmzettelauswertung Lanzendorf durch Die Grünen Lanzendorf – Begründung: Stimmzettelauswertung

Traisen durch Eingeber (keine Wahlpartei) – Begründung: gesetzwidrige Vorgänge im Wahlverfahren

Zeiselmauer-Wolfpassing durch Die Grünen Zeiselmauer-Wolfpassing – Begründung: Stimmzettelauswertung

Alland durch Liste ALL – Begründung: u.a. unrichtige Reihung der Wahlpartei am amtlichen Stimmzettel, nicht amtliche Stimmzettel und Auszählung der Vorzugsstimmen

Lengenfeld durch Volkspartei Lengenfeld – Begründung:
Stimmzettelauswertung

Langenrohr durch SPÖ – Begründung: Nichtzulassung des Wahlvorschlages

Marchegg durch SPÖ – Begründung: Nichtzulassung des Wahlvorschlages

Rossatz-Arnsdorf durch die BFB – Begründung: gesetzwidrige Vorgänge

Kottingbrunn durch „Neues Kottingbrunn“ (NK) – Begründung:
Nichtzulassung des Wahlvorschlags, nichtamtliche Stimmzettel sowie durch „Freie Wähler Kottingbrunn“

(FWK) – Begründung: Nichtzulassung des Wahlvorschlags, nichtamtliche Stimmzettel

Tulln durch „Liste Neues Tulln“ – Begründung: Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens

Guntramsdorf durch die GBBÖVP – Begründung: Unrichtigkeit des Wahlergebnisses und gesetzwidrige Vorgänge im Wahlverfahren

Schrattenberg durch FAIR – Begründung: u.a. fehlender Anschlag der Wahlvorschläge in der Wahlzelle

Die derzeit bekannte 18. Anfechtung ist jene der Gemeinderatswahlen in Ebreichsdorf. Die Übermittlung dieser wurde telefonisch mitgeteilt und wird im Laufe des Tages die Landes-Hauptwahlbehörde erreichen. „Hier gibt es laufende Ermittlungen der Polizei wegen möglicher strafrechtlich relevanter Tatbestände“, erklärt Wilfing.

Ebenfalls am Dienstagvormittag wurde die Übermittlung der Anfechtung der Gemeinderatswahl in Allentsteig angekündigt. „Damit sind wir bei 19 Anfechtungen. Im Laufe des Tages könnten aber noch weitere Anfechtungen ans Land übermittelt werden“, hält der Vorsitzende der Landes-Hauptwahlbehörde fest.

Nun sind die Juristinnen und Juristen der Landes-Hauptwahlbehörde am Zug, die die Anfechtungen überprüfen. „Da die vorgebrachten Begründungen teils so umfangreich und vielschichtig sind, kann ohne nähere Überprüfung noch keine seriöse Aussage über Erfolg oder Nichterfolg gemacht werden“, so Präsident Wilfing.

Weitere Informationen: NÖ Landtagsdirektion, Pressesprecher Christoph Fuchs, Telefon 02742/9005-12322, E-Mail c.fuchs@noel.gv.at, www.landtag-noe.at.

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