Neues Bad eingebaut / Der Fiskus wollte sich trotz vorhandenen Arbeitszimmers nicht daran beteiligen
Berlin (ots) - Wer ein vom Finanzamt anerkanntes häusliches Arbeitszimmer innerhalb seiner Immobilie unterhält, der kann trotzdem nicht den Umbau eines privat genutzten Badezimmers als Werbungskosten geltend machen. So hat es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Finanzgerichtsbarkeit entschieden.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VIII R 16/15)
Der Fall: Ein Steuerberater verfügte über ein Arbeitszimmer, das 8,43 Prozent der gesamten Wohnfläche ausmachte. Als er Flur und Badezimmer/WC!-->…