AK OÖ lehnt AMS-Algorithmus weiter entschieden ab
Linz (OTS) - Ab Jänner 2021 hätte beim Arbeitsmarktservice (AMS) das „Arbeitsmarktchancen-Assistenz-System“ – bekannt als „AMS-Algorithmus“ – ein Computerprogramm zur Bewertung der „Integrations-Chancen“ von Arbeitssuchenden angewendet werden sollen. Das hat die Datenschutzbehörde wegen datenrechtlicher Bedenken zunächst gestoppt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid der Datenschutzbehörde aufgehoben. „Wir lehnen die Anwendung des AMS-Algorithmus weiterhin entschieden ab. Der Algorithmus löst keine!-->…