Arbeitszeiten in Spitälern: Übergangsregelung wird bis 2028 verlängert

Sozialausschuss gibt grünes Licht für Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien

Wien (PK) – Im Jahr 2014 hat Österreich die Arbeitszeitregelungen für SpitalsärztInnen und anderes Gesundheitspersonal in Krankenhäusern auf Druck der EU auf neue Beine gestellt. Schrittweise wurden überlange Wochenarbeitszeiten und Bereitschaftsdienste zurückgefahren. Allerdings ist es bei einer entsprechenden Betriebsvereinbarung und ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Beschäftigten nach wie vor möglich, die grundsätzlich geltende durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden zu überschreiten. Bis zu 55 Stunden kann die Arbeitszeit demnach im Wochenschnitt betragen, wenn darunter auch Bereitschaftsdienste vor Ort fallen. Nun soll diese Übergangsregelung, die eigentlich im Juni 2021 ausgelaufen wäre, verlängert werden. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute einer entsprechenden Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien mit den Stimmen von ÖVP und Grünen seine Zustimmung erteilt.

Konkret ist vorgesehen, die 55-Stunden-Regelung bis Ende Juni 2025 zu verlängern. Danach bleibt für weitere drei Jahre – bis Ende Juni 2028 – eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 52 Stunden erlaubt. Am ausdrücklichen Zustimmungsrecht der Betroffenen (Opt-Out-Regelung) ändert sich nichts. Es stünden nicht genügend Ärztinnen und Ärzte für die bestehenden Versorgungsstrukturen zur Verfügung, um ein Auslaufen der Bestimmungen zu ermöglichen, begründen Ralph Schallmeiner (Grüne) und Josef Smolle (ÖVP) den Vorstoß. Zudem verweisen sie auf zusätzlich zu erwartenden Arbeitsaufwand aufgrund der Corona-Pandemie. Technisch eingearbeitet wurde das Vorhaben in einen Antrag auf Änderung des Krankenastalten-Arbeitszeitgesetzes (1547/A), der ursprünglich nur eine redaktionelle Anpassung zum Inhalt hatte.

Kritik am Gesetzentwurf kam von der Opposition. So wertete etwa SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan die Verlängerung der Regelung um weitere sieben Jahre als “einen Wahnsinn” und sprach von einem “Weiterwurschteln” und einem “Schlag ins Gesicht der Beschäftigten”. Über eine kürzere Übergangsfrist wäre die SPÖ angesichts der Corona-Pandemie und den Problemen in manchen Ländern laut Sozialsprecher Josef Muchitsch durchaus gesprächsbereit gewesen, dem vorliegenden Antrag kann man ihm zufolge aber nicht zustimmen. Überdies gehe es nicht nur um ÄrztInnen, sondern um das gesamte Gesundheitspersonal in Spitälern.

Gerald Loacker (NEOS) erinnerte daran, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie mit der 48-Stunden-Regelung bereits im Jahr 2003 in Kraft getreten sei und es schon lange feststehe, dass die 2014 in Österreich für den Spitalsbereich beschlossene Übergangsregelung heuer auslaufen würde. In diesem Sinn ist es für ihn unverständlich, warum das Gesetzesvorhaben keiner Begutachtung unterzogen wurde. Es sei nicht zuletzt despektierlich gegenüber den ÄrztInnen, dass man die Verlängerung “so kurzfristig hinschleudert”. Zudem mute man keiner anderen Berufsgruppe derartige Arbeitszeitregelungen zu.

Seitens der FPÖ äußerte Dagmar Belakowitsch die Befürchtung, dass die Sonderregelung “ein Dauerzustand” werde. Sie sieht nicht ein, dass die Bundesländer nicht gezwungen werden, die allgemeinen Arbeitszeitvorgaben der EU zu erfüllen.

Wenig glücklich über den Antrag äußerte sich auch Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner. Es gebe “schönere Tagesordnungspunkte für uns”, meinte er. Manche Bundesländer hätten es aber nicht zeitgerecht geschafft, die Strukturen so umzustellen, um mit 48-Stunden-Wochen durchzukommen. Schallmeiner hat aber die Hoffnung, dass der Übergang schneller als in sieben Jahren gelingt.

Auf den Bedarf einer Verlängerung der Übergangsregelung verwies auch ÖVP-Abgeordneter Michael Hammer. Zudem machte er geltend, dass es sich nicht um “verordnete Zwangsarbeitszeit” handle, sondern entsprechende Betriebsvereinbarungen und eine Zustimmung des Dienstnehmers notwendig seien.

Arbeitsminister Martin Kocher verwies auf lange Verhandlungen. Die Sache sei “nicht ganz einfach”, meinte er, schließlich hätten sich alle neun Bundesländer für eine Verlängerung der Opt-Out-Regelung ausgesprochen, manche sogar für eine unbefristete.

SPÖ fordert erleichterten Zugang von Pflegepersonal zur Schwerarbeitspension

Vom Sozialausschuss vertagt wurde ein Entschließungsantrag der SPÖ (1570/A(E)), der darauf abzielt, PflegerInnen und Gesundheitspersonal den Zugang zur Schwerarbeitspension zu erleichtern. So fordert Christian Drobits etwa Änderungen bei der Anerkennung von Nachtarbeit, eine Toleranzgrenze beim Kalorienverbrauch während der Arbeit und die Berücksichtigung psychischer Belastungen. Zudem sollen auch Arbeitsmonate mit weniger als 15 Schwerarbeitstagen als Schwerarbeitsmonate anerkannt werden. Viele Beschäftigte im Pflege-und Gesundheitsbereich würden 12-Stunden-Dienste verrichten und die 15-Tages-Voraussetzung daher nicht erreichen können, argumentiert er.

Begründet wird die Initiative von Drobits damit, dass Pflegearbeit physisch und psychisch herausfordernd und belastend sei, in der Praxis aber nur in wenigen Bereichen wie im Hospiz- und Palliativbereich als Schwerarbeit anerkannt würde. Schwerarbeit würde einen Pensionsantritt mit vollendetem 60. Lebensjahr ermöglichen -vorausgesetzt es liegen 45 Versicherungs- und zehn Schwerarbeitsjahre in den letzten zwanzig Jahren vor der Pension vor.

Aufgegriffen hat die SPÖ außerdem das Anliegen einer Bürgerinitiative: Dabei geht es um zwei Gutstunden für das gesamte Pflegepersonal, das in Pflegeeinrichtungen Nachtarbeit leistet (1538/A(E)). Derzeit profitieren nur bestimmte Beschäftigte von diesen im Nachtschwerarbeitsgesetz verankerten Gutstunden. Auch dieser Antrag wurde vertagt.

Sowohl Ralph Schallmeiner (Grüne) als auch Ernst Gödl (ÖVP) sprachen sich dafür aus, über die beiden Anliegen im Rahmen der Pflegereform zu beraten. Diese werde auch Verbesserungen für Angestellte im Pflegebereich bringen, ist Schallmeiner zuversichtlich. Gödl hielt fest, dass im Bereich der Pflege vieles sehr gut funktioniere. Es brauche in Summe aber eine Personaloffensive und damit zusammenhängend eine Attraktivierung des Pflegeberufs.

Enttäuscht über die Vertagung zeigte sich neben SPÖ-Abgeordnetem Drobits auch Christian Ragger (FPÖ). Man drehe sich bei der Pflegediskussion schon seit Jahrzehnten im Kreis, kritisierte er und sprach sich unter anderem dafür aus, das Berufsbild zu attraktiveren. Drobits wertete die Vertagungen als unfair gegenüber den Betroffenen. Damit würden etwa Beschäftigte in Demenzeinrichtungen weiter um die Nachtgutstunden umfallen. Auch ist es für ihn unverständlich, dass derzeit keine einzige Person in der Onkologie, Neurologie oder Intensivstation von der Schwerarbeitspensionsregelung umfasst sei.

SPÖ für besseren Schutz vor gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz und Erweiterung der Berufskrankheitenliste

Ein weiteres Anliegen ist der SPÖ ein besserer Schutz von ArbeitnehmerInnen vor gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz. Rund 147.000 ArbeitnehmerInnen würden jährlich an Krebs erkranken, weil sie am Arbeitsplatz krebserzeugenden Stoffen und Chemikalien ausgesetzt seien, machen Christian Drobits und Rudolf Silvan mit Hinweis auf eine Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts ETUI geltend. Sie fordern daher bessere Regelungen nach dem Vorbild Deutschlands und die Erarbeitung einer Schutzstrategie unter Einbeziehung der Sozialpartner.

Christian Drobits (SPÖ) erinnert an die Zusage von Ex-Arbeitsministerin Christine Aschbacher, einschlägige EU-Vorgaben rasch umzusetzen. Das stellten auch Markus Koza (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher in Aussicht. Auch was risikobasierte Grenzwerte betrifft, ist man laut Kocher im Austausch mit den Sozialpartnern, wiewohl es hier keine expliziten EU-Vorgaben gebe. Der SPÖ-Antrag (1166/A(E)) wurde schließlich vertagt.

Auch über die Forderung der SPÖ nach Erweiterung der Berufskrankheitenliste wollen ÖVP und Grüne zu einem späteren Zeitpunkt weiterberaten. Es brauche dringend eine Überarbeitung der bestehenden Liste, machen die SPÖ-Abgeordneten Rudolf Silvan und Christian Drobits geltend und drängen unter anderem darauf, Lungenerkrankungen durch Passivrauchen im Gastgewerbe und Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats aufzunehmen (1217/A(E)). Zudem plädieren die beiden Abgeordneten dafür, das Thema Berufskrankheiten in der Ärzteausbildung zu verankern und massive Anstrengungen zu unternehmen, um die Dunkelziffer bei den Berufskrankheiten zu reduzieren.

In der Debatte wies Silvan darauf hin, dass die österreichische Berufskrankheitenliste seit 15 Jahren nicht adaptiert worden sei. Er ortet außerdem massive Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland. Man müsse die deutschen Regelungen nicht eins zu eins umsetzen, es brauche aber die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, so der Abgeordnete.

Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) hielt dazu fest, dass es wichtig sei, dass MitarbeiterInnen einen gesunden Arbeitsplatz hätten. Insofern sei es notwendig, sich das anzuschauen. Allerdings würden viele Krankheiten auch durch privates Verhalten wie Bewegungsmangel oder Rauchen ausgelöst. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs

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