Familienausschuss einstimmig für Verfahrenserleichterungen bei der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung

Anträge der Opposition vertagt oder abgelehnt

Wien (PK) – Einstimmig angenommen wurde im heutigen Familienausschuss die Forderung von ÖVP und Grünen das Verfahren für die erhöhte Familienbeihilfe an Menschen mit Behinderung zu erleichtern. Mehrere Initiativen der Opposition fanden hingegen keine Mehrheit oder wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

ÖVP und Grüne: Verfahrenserleichterungen bei der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung

Familien mit Kindern mit Behinderungen seien täglich nicht nur mit vielen finanziellen, sondern auch mit bürokratischen Herausforderungen konfrontiert. Das Verfahren für die erhöhte Familienbeihilfe bei minderjährigen Antragsteller:innen soll daher vereinfacht und beschleunigt werden, fordern die Abgeordneten Norbert Sieber (ÖVP) und Barbara Neßler (Grüne) in einem gemeinsamen Entschließungsantrag, der heute im Familienausschuss einstimmig angenommen wurde (2596/A(E)). In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass minderjährige Behindertenpassinhaber:innen für die erhöhte Familienbeihilfe derzeit einen zusätzlichen Nachweis des Sozialministeriumservices erbringen müssen, obwohl die Voraussetzungen für den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe und den Behindertenpass für die Betroffenen ident seien.

NEOS-Mandatarin Fiona Fiedler signalisierte ihre Zustimmung zum Antrag der Koalition und merkte an, dass damit eine signifikante Erleichterung für betroffene Familien umgesetzt und unnötiger Verwaltungsaufwand reduziert werde. Auch Petra Wimmer (SPÖ) und Rosa Ecker (FPÖ) äußerten sich positiv zur Verfahrenserleichterung, zeigten jedoch Unverständnis darüber, dass diese als Entschließungsantrag und nicht als Regierungsvorlage eingebracht wurde. Kira Grünberg (ÖVP) erläuterte näher, mit welchen Entlastungen Familien mit Kindern mit Behinderung rechnen können. Barbara Neßler (Grüne) wies auf die von der Regierung beschlossenen Entlastungsmaßnahmen hin. 3,5 Mrd. € würden jährlich an Familienleistungen in Österreich ausbezahlt, ergänzte Ausschussobmann Norbert Sieber (ÖVP). Dazu käme eine Vielzahl an weiteren Leistungen und Entlastungen im Rahmen der derzeitigen Teuerung. Weitere Maßnahmen seien bereits in Verhandlung, zu denen auch die Aufhebung der Indexierung der Familienbeihilfe gehöre, so Sieber. Auch Familienministerien Susanne Raab verwies auf bereits laufende Konsultationen mit dem Finanzministerium.

Drei wieder aufgenommene Anträge der SPÖ und FPÖ wurden mit den Stimmen der ÖVP und der Grünen erneut vertagt. So forderte die SPÖ die Aufhebung der Indexierung der Familienbeihilfe für Menschen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft (2282/A(E)) sowie die Verdoppelung des Schulstartgelds und einen Sonderurlaubstag für alle Eltern mit Volksschulkindern (879/A(E)). Die FPÖ trat für eine jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate ein (1733/A(E)).

SPÖ schlägt 5-Stufen-Plan zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung vor

Die SPÖ erneuert ihre Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und schlägt zur Umsetzung dieser Maßnahme einen Fünf-Stufen-Plan vor (2469/A(E)). Jedes Kind habe das Recht auf Bildung, und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern, unterstreichen die Abgeordneten Andreas Kollross und Petra Wimmer. In ihrem Entschließungsantrag greifen sie die Anliegen sozialdemokratischer Gemeindevertreter:innen auf, die in einem offenen Brief folgende Forderungen aufgestellt haben: Evaluierung der fehlenden Kindergartenplätze bis spätestens Sommer 2022, Bereitstellung von mindestens 1 Mrd. € für die nächsten beiden Jahre, Ausbildungsoffensive im Bereich der Elementarpädagogik, Ausbau der Kooperationen zwischen den Gemeinden sowie Verankerung von 1,7 Mrd. € für die Kinderbetreuung im Bundesbudget.

Mit 200 Mio. € pro Jahr könne keine Verbesserung der Kinderbetreuung erreicht werden, kritisierte Petra Wimmer (SPÖ) in der Debatte die von der Regierung mit den Ländern getroffene neue 15a-Vereinbarung als keinen “großen Wurf”. Es brauche eine laufende Finanzierung der Verbesserungen und nicht nur eine Anschubfinanzierung. Eltern in ganz Österreich müssen mit einer verlässlichen Kinderbetreuung rechnen können, forderte auch Maximilian Köllner (SPÖ) einen dementsprechenden Rechtsanspruch ein. Ein Rechtsanspruch könne grundsätzlich jederzeit mit den Ländern umgesetzt werden, meinte Norbert Sieber (ÖVP). Diese hätten einen solchen aber in den Verhandlungen aufgrund des vorherrschenden Personalmangels nicht gefordert. Sibylle Hamann (Grüne) begründete ihren Antrag auf Vertagung, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde, mit der getroffenen neuen 15a-Vereinbarung mit den Bundesländern. Viele der Forderungen würden dort umgesetzt und mehr Qualität in der Kinderbetreuung bringen. Ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung mache aber nur Sinn, wenn es genügend Betreuungspersonal gebe, meinte auch Hamann mit Verweis auf den momentanen Personalmangel. Die SPÖ-Forderungen seien schlüssig und im Sinne der Eltern und der mittelständischen Betriebe, meinte Michael Bernhard (NEOS).

FPÖ: Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz des Bundes zur Umsetzung eines Gratis-Angebots in der Elementarpädagogik

Für die Freiheitlichen steht bei der Debatte über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie das Prinzip der Wahlfreiheit im Vordergrund. Eltern sollten die Möglichkeit haben, in den ersten Lebensjahren selbst bei ihren Kindern zu bleiben, wenn sie das wollen, oder Betreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen können, argumentiert Edith Mühlberghuber (2425/A(E)). Im Sinne eines bedarfsorientierten Angebots brauche es daher nicht nur einen Ausbau der institutionellen Einrichtungen, sondern etwa auch eine Förderung von flexiblen Möglichkeiten sowie von Tageseltern. Überdies sollte die Einrichtung von Betriebskindergärten forciert werden. Mit der Kindergartenmilliarde nehme man viel Geld in die Hand, meinte Lukas Brandweiner (ÖVP) und begründete seinen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde, mit der Zuständigkeit der Länder. Michael Bernhard (NEOS) stimmte in seiner Wortmeldung den FPÖ-Forderungen zu.

NEOS: Verbesserung des Kindergartenangebots

Eine Initiative für eine größere Vielfalt an Kindergartenbetreibern und innovative Kooperationsformen setzen die NEOS-Abgeordneten Michael Bernhard und Martina Künsberg Sarre in einem Entschließungsantrag (2533/A(E)). Dies soll das Angebot verbessern, die Öffnungszeiten ausdehnen und die Schließtage reduzieren. Neben den traditionellen Kindergartenbetreibern hätten es andere Betreiber oftmals schwer. Selbst große Industrieunternehmen scheitern bei der Einrichtung von Betriebskindergärten. Die Förderung von Betriebskindergärten sollte daher Berücksichtigung in der 15a-Vereinbarung mit den Ländern finden, forderte Bernhard in der Debatte. Betriebskindergärten seien sehr wichtig, erklärte Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) und wies auf vorhandene Fördermöglichkeiten hin. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Ein wieder aufgenommener Antrag der SPÖ mit der Forderung nach einer langfristigen Absicherung der Finanzierung von Ferienbetreuung zur Entlastung von Familien fand mit den Stimmen von SPÖ und NEOS keine Mehrheit und wurde abgelehnt (692/A(E)).

SPÖ: Ergebnisse der Kinderkostenstudie soll ernst genommen, Regelbedarfssätze angepasst und Unterhaltsgarantie umgesetzt werden

Obwohl seit Ende 2021 die Ergebnisse einer Kinderkostenanalyse vorliegen, wurden diese weder politisch bewertet noch als Basis für Reformen herangezogen, bemängelt SPÖ-Mandatarin Petra Wimmer in einem Entschließungsantrag (2409/A(E)). Handlungsbedarf gebe es, zumal Ein-Eltern-Haushalte durchschnittlich nur 376 € (Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente) erhalten, die mittleren monatlichen Kinderkosten aber bei rund 900 € pro Kind liegen. Dies führe dazu, dass fast jedes fünfte Kind armutsgefährdet sei. Die Umsetzung der 2017 von allen Parteien befürworteten Unterhaltsgarantie auf Basis des tatsächlichen Bedarfs von Kindern sowie die Anpassung der seit 1964 nicht erhöhten Regelbedarfssätze seien daher besonders drängend.

Die Beschleunigung der Verfahren zum Unterhaltsvorschuss seien im Regierungsprogramm verankert, betonte Carina Reiter (ÖVP) und wies auf bereits erfolgte Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen hin. Eine Gesamtänderung der aktuellen Regelungen forderte Edith Mühlberghuber (FPÖ). Die Erkenntnisse der Studie würden in eine Kinderrechtsnovelle einfließen, begründete Barbara Neßler (Grüne) ihren Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde.

SPÖ: Schutzschirm für Kinder und Jugendliche

Eine Evaluierung der bisher zur Krisenbewältigung für Kinder und Jugendliche getroffenen Maßnahmen und die Einrichtung eines Schutzschirms für junge Menschen fordert SPÖ-Abgeordnete Eva-Maria Holzleitner in einem Entschließungsantrag (2547/A(E)). Viele junge Menschen würden die Pandemie, den Krieg, die Klimakatastrophe sowie die Schere zwischen Arm und Reich als eine schwer ertragbare Belastung erleben. Depressive Symptome, Ängste, Schlafstörungen und Suizidgedanken würden zunehmen – aktuell seien 1 Mio. junge Menschen betroffen, wird im Antrag angeführt. Das Leben von Kindern und Jugendlichen müsse besser und leichter werden, fordert Holzleitner und zitiert den “Schutzschirm für Kinder und Jugendliche” der Österreichischen Kinderfreunde. Dieser sehe Vorschläge für den Schutz der Gesundheit, ein kindgerechtes Bildungssystem, für Erholung und zur besseren Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben vor.

Viele der Projekte und Maßnahmen seien erst gestartet worden und eine Evaluation daher zu früh, begründete Carina Reiter (ÖVP) ihren Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde. Es brauche zusätzliche und niederschwellige Angebote und Kindern wieder ihre Unbeschwertheit zurückgeben, forderte auch Rosa Ecker (FPÖ) und wies auf die durch die Teuerung schwierige Stimmung in den Familien hin. Der Ausbau der psychischen Versorgung werde verschlafen, meinte Fiona Fiedler (NEOS) und befürwortete eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen.

Familienzeitbonus: SPÖ und FPÖ fordern Reform

Eine Reform des Familienzeitbonus zur Erhöhung der Väterbeteiligung fordert Petra Wimmer (SPÖ) in einem Entschließungsantrag (2549/A(E)). Der Familienzeitbonus sei eine Leistung für Väter, die ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt ihres Kindes für den “Papa-Monat” unterbrechen. Gehen Väter später in Karenz, wird der Familienzeitbonus von dem dann bezogenen Kinderbetreuungsgeld abgezogen. Dies sei kein Anreiz für Väter, sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen, bemängelt Wimmer. Die Zahl der Väter, die den Familienzeitbonus nutzen, sei zudem weit hinter den Erwartungen geblieben. Eine weitere Voraussetzung für den Familienzeitbonus sei der gemeinsame Haushalt von Eltern und Kind während der Bezugszeit. Bei einem Krankenhausaufenthalt der Mutter in dieser Zeit sei dieser aber nicht gegeben, kritisiert Wimmer und fordert eine dementsprechende gesetzliche Korrektur. Darüber hinaus solle der SPÖ nach eine aliquote Auszahlung des Bonus, wenn die Familienzeit und der gemeinsame Haushalt nicht taggenau übereinstimmen, sowie eine nachträgliche Änderung des Antrags ermöglicht werden. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Die Regelungen für das Kinderbetreuungsgeld seien hochkomplex, dies führe zu hohen Beratungsaufwand und auch unterschiedliche Rechtsauslegungen, forderte Petra Wimmer (SPÖ) in der Debatte eine generelle Reform. Die Regelungen als grundsätzlich in Ordnung befand Nikolaus Prinz (ÖVP). Michael Bernhard (NEOS) stimmte den SPÖ-Forderungen zu.

Ein wieder aufgenommener FPÖ-Antrag mit der Forderung, dass künftig der Präsenz- und Zivildienst als kranken- und pensionsversicherungsrechtliche Erwerbstätigkeit anerkannt und somit für den Familienzeitbonus anrechenbar sein soll, wurde mit Verweis auf laufende Verhandlungen mit den Stimmen von ÖVP und Grünen erneut vertagt (1738/A(E)).

NEOS-Forderungen für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und für Überbrückungshilfen an vertriebene ukrainische Familien

Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen fordern die NEOS-Mandatare Michael Bernhard und Yannick Shetty in einem Entschließungsantrag (2395/A(E)), der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurde. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seien in jedem Bundesland mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen konfrontiert, meinte Bernhard heute im Rahmen der Debatte und forderte, dass diese künftig mit dem gleichen Standard untergebracht und versorgt werden sollen. Es gebe durchaus Grundregelungen in den betreffenden 15a-Vereinbarungen mit den Bundesländern, wies Joachim Schnabel (ÖVP) auf die Zuständigkeit der Länder und des Innenressorts hin. Man könne den Bund nicht aus der Verantwortung nehmen, meinte Petra Wimmer (SPÖ) und wies auch auf die hohe Zahl an verschwundenen minderjährigen Flüchtlingen hin.

Eine Anpassung der Voraussetzungen für den Bezug des Familienhärteausgleichs fordert NEOS-Mandatar Michael Bernhard in einem weiteren Entschließungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurde (2534/A(E)). Dies soll Familien mit Aufenthaltsrecht nach der Vertriebenen-Verordnung den Bezug ermöglichen. Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, würden in Österreich ein temporäres Aufenthaltsrecht erhalten. Dieses zeichne sich durch hohe Bürokratie und zahlreiche Missstände, wie die unvollständige und späte Auszahlung der Grundversorgung, aus, kritisieren die NEOS. Damit seien viele der Menschen auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft angewiesen und die Mittel würden nicht für die Versorgung von Kleinkindern ausreichen. Für Kinder in anderen Fluchtsituationen (anerkannte Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte) sei der Bezug der Familienbeihilfe und damit im äußersten Notfall eines Familienhärteausgleichs möglich, so die NEOS und fordern als moralische Verpflichtung zumindest Überbrückungshilfen aus dem Familienhärteausgleich. Dies wäre eine gute Zwischenlösung bis eine andere Lösung gefunden werde, meinte Bernhard in der Debatte und bemängelte, dass Alleinerziehende derzeit alleine gelassen würden. Es gebe Bedarf, die betroffenen Mütter zu unterstützen, stimmte Petra Wimmer (SPÖ) dem Antrag zu. Österreich habe 69.000 Vertriebene aus der Ukraine aufgenommen, dies sei eine großartige Leistung von Behörden und Zivilgesellschaft, meinte Joachim Schnabel (ÖVP) und wies auf die bereits erfolgte Erhöhung der Kostenhöchstsätze der Grundversorgung und laufende Gespräche zu weiteren Verbesserungen hin. (Schluss Familienausschuss) wit/pst

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