Nationalrat beschließt erweiterte Stromkostenbremse für Haushalte mit mehr als drei Personen

Mehrheitliche Zustimmung zu kurzfristig in Sondersitzung eingebrachtem Abänderungsantrag der Koalitionsparteien

Im Zuge einer Sondersitzung auf Verlangen der SPÖ trat heute der Nationalrat erstmals nach Wiederbezug im neu sanierten Parlamentsgebäude zusammen. Zu Beginn stand eine fristgesetzte Novelle von ÖVP und Grünen zum Stromkostenzuschussgesetz auf der Tagesordnung, die bisher lediglich redaktionelle Anpassungen enthielt. Die Koalitionsparteien brachten in der Sitzung dazu einen Abänderungsantrag ein, mit dem unter anderem größere Haushalte bei der sogenannten Strompreis- bzw. Stromkostenbremse, die bereits seit 1. Dezember 2022 in Kraft ist, berücksichtig werden sollen. In der Fassung dieses Abänderungsantrags beschlossen die Abgeordneten die Novelle zum Stromkostenzuschussgesetz mit Mehrheit.

Laut Umweltministerin Leonore Gewessler und Sigrid Maurer (Grüne) wird es konkret für Haushalte mit mehr als drei Personen einen “Stromkostenergänzungszuschuss” von 105 € jährlich pro zusätzlich gemeldeter Person geben. 700.000 Mehrpersonenhaushalte würden nun auch von den Leistungen zur Kostendämpfung in den Stromrechnungen erfasst, so Staatssekretär Florian Tursky, über die Hälfte davon automatisch. Bis Mitte 2023 werde man das Modell noch sozial treffsicherer ausgestalten, kündigte er an.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ging im Plenum näher auf die ebenfalls in der Novelle vorgesehene Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben und Gewerbebetrieben ein und folgerte: “Wir lassen die Bäuerinnen und Bauern, die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land nicht im Stich”. Die Regierung unterstütze die Menschen im Land “schnell und unbürokratisch”. August Wöginger (ÖVP) erklärte, dass für den privaten Stromverbrauch etwa bei Bauernhöfen und Gasthäusern, bei denen es neben der gewerblichen Nutzung auch einen Wohnhaushalt gebe, nunmehr ebenso die Stromkostenbremse wirksam werden soll.

Der Kritik der Opposition an der Vorgehensweise mit dem spät vorliegenden Abänderungsantrag hielt Wöginger entgegen, dass durch die heutige Sondersitzung rascherer Handlungsbedarf notwendig geworden sei, als – wie geplant – die Materie nächste Woche in der regulären Nationalratssitzung einzubringen. Dementsprechend blieb ein Antrag der SPÖ und NEOS auf Rückverweisung der Novelle an den Ausschuss bei der Abstimmung in der Minderheit. Ebenfalls keine Mehrheit erhielt ein in der Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag der FPÖ, der eine konkretere Ausgestaltung der Zuschusszahlungen zum Ziel hatte.

STROMKOSTENBREMSE SOLL BELASTUNG DER HAUSHALTE REDUZIEREN

Die Zielsetzung des Gesetzes zur Stromkostenbremse ist laut Vorlage der Koalitionsparteien weiterhin, die Kostenbelastung von Haushaltskundinnen und Haushaltskunden durch die Sicherstellung einer leistbaren Stromversorgung zu verringern. Befristet ist die Leistung wie schon bisher mit 30. Juni 2024. Klargestellt wird nun, dass die Unterstützung sowohl das Grundkontingent des Stromverbrauchs von bis zu 2.900 kWh/Jahr je Zählpunkt als auch den “Stromkostenergänzungszuschuss”- also das Zusatzkontingent für Haushalte mit mehr als drei Personen – umfasst.

Um Personen, die den privaten Strom für den Wohnsitz nur aus einem als land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich eingestuften Stromlieferungsvertrag beziehen, nicht ungerechtfertigt zu benachteiligen, wird diesem Personenkreis mit der Novelle ab 1. Juni 2023 auch ein Zugang zum Stromkostenzuschuss eröffnet, und zwar bis Ende 2024, damit die Zuschussleistung ebenfalls 19 Monate umfasst.

KRITIK DER OPPOSITION AN VORGEHENSWEISE

Nachdrückliche Kritik der Opposition gab es an der Vorgehensweise der Koalitionsparteien bzw. an der Kurzfristigkeit der Vorlage. Jörg Leichtfried (SPÖ) wies ebenso wie Gerald Loacker (NEOS) und Axel Kassegger (FPÖ) darauf hin, dass der Inhalt des heutigen Beschlusses erst gestern spätabends vorgelegen habe, um sich damit befassen zu können. Trotz inhaltlicher Befürwortung – zumal es sich um das “einzige Gesetz” bisher handle, das die Teuerung tatsächlich mindere -, sprach sich Leichtfried für eine Rückverweisung an den Ausschuss aus. Es gelte, im Gesetzgebungsprozess die Qualität zu sichern, was so nicht möglich sei. Auch Loacker bezeichnete die Vorlage als das “gleiche Hudriwudri” und “Husch-Pfusch”, wie es das im “alten Haus” auch immer gegeben habe. Zur späten Vorlage sei heute Früh noch eine weitere Korrektur dazugekommen. Man müsse endlich wieder von der “Notgesetzgebung” aus der Corona-Krise zurück zu regulären Beratungen und Standards, bevor es zu Beschlüssen kommt. Aus Sicht von Kassegger reiht sich die Vorgehensweise der Koalitionsparteien mit diesem Antrag ebenso in die bisherige “chaotische Symptombekämpfung” ein. Zudem würden die Ursachen der Probleme nicht angegangen. Vielmehr ortet Kassegger in der Strompreisbremse eine “De-facto-Förderung” der Energieversorgungsunternehmen und ein “Pfuschgesetz”, mit dem “gönnerhaft” Geld verteilt werde, das wir “uns selbst zahlen”.

An “Skurrilität nicht zu überbieten” sei mittlerweile der Stil der Koalition, so Christoph Matznetter (SPÖ). Die kurzfristige Vorgangsweise mit Fristsetzung und vorheriger Vertagung erachte er nicht einmal als böswillig, meinte er in Richtung von ÖVP und Grünen: “Sie können es nicht mehr”. Er sprach sich dafür aus, dass die Koalitionsparteien “den Weg frei machen” und “dem Schrecken ein Ende setzen” sollten.

Die Novelle zum Stromkostenzuschussgesetz sei “symptomatisch” für die Regierungspolitik, kritisierte Karin Doppelbauer (NEOS), die Ausgaben zur Bewältigung der Teuerungskrise erfolge nach dem Gießkannenprinzip. Mit den zusätzlichen Zuschüssen zu Stromkosten gestehe man großen Haushalten mehr Geld zu, doch ohne “soziale Treffsicherheit”. Vielmehr würden künftig Familien mit kleinen Einkommen wohlhabende Großfamilien finanzieren. Zu den Förderungen für die Landwirtschaft meinte sie, zahlreiche Hilfen würden bereits fließen, ebenfalls bei den kleinen Gewerbebetrieben. “Hier ist die Tür weit offen”, ortete sie Überförderungen, durch die die Inflation in die Höhe getrieben werde. Auch beim Erneuerbaren-Ausbau brauche es zielführende Maßnahmen.

Die Verantwortung der Abgeordneten, sich für die “Ängste der Menschen stark zu machen”, mahnte Melanie Erasim (SPÖ) ein. Stromrechnungen würden Personen mit geringen Einkommen in Österreich überdurchschnittlich belasten, prangerte die Sozialdemokratin die steigenden Energiepreise als Armutsfalle an. Der vorliegende Antrag zeige die Unfähigkeit der Regierung “auf breiter Basis Gesetze zu machen”. Inhaltlich zeige sich darin ein “Bürokratiemonster” mit Zuständigkeiten bei “fünf Ministerien”, während die Inflation stetig steige. Es brauche daher einen echten Energiepreisdeckel, empfahl sie, das diesbezügliche spanische Modell für Österreich heranzuziehen.

Die FPÖ stimme dem Gesetz zu, weil es zumindest ein Teil des Geldes sei, das den Leuten “aus der Tasche gezogen” werde, so Erwin Angerer (FPÖ). Jedoch werde durch die Novelle erneut zur “Gießkanne” gegriffen, ohne die Ursachen der Energiekrise zu bekämpfen. Sie sei eine “Querfinanzierung” für Stromkonzerne und führe großen Verwaltungsaufwand mit sich. Die Abhängigkeit von Energielieferungen bleibe bestehen. Mit einem Entschließungsantrag, der allerdings in der Minderheit blieb, forderte der Freiheitliche eine zielgerichtete Ausgestaltung der Hilfen. Konkret brauche es einen Stromkostenzuschuss auch für Haushalte, die über keinen gesonderten Stromlieferungsvertrag verfügen, aber dennoch die Stromkosten des Haushalts zu tragen haben. Berücksichtigt werden müssten überdies Menschen mit Behinderung, die auf stromintensive technische Assistenz angewiesen sind sowie Haushalte mit Wärmepumpen.

KOALITIONSPARTEIEN HEBEN ENTLASTUNGSWIRKUNG DER MASSNAHME HERVOR

Das Aussetzen der Ökostrompauschale 2022 und 2023, die Übernahme erhöhter Netzkosten und die Strompreisbremse nannte Tanja Graf (ÖVP) als bereits erfolgte Maßnahmen der Regierung zum Dämpfen der Kostensteigerungen am Energiemarkt. Sie brachte in diesem Zusammenhang den heute verhandelten Abänderungsantrag zur Stromkostenzuschussgesetz ein und erläuterte ihn. Mit dem Top-up-Modell würden Mehrpersonenhausalte mit mehr als drei Personen mit 105 € pro Person jährlich zusätzlich gefördert, wobei die Kontrolle der gemeldeten Personen halbjährlich erfolge. Entlastet würden auch Personen, die “am Subzähler” hängen und Haushalte, die Gewerbe oder Landwirtschaft im gleichen Stromvertrag wie den privaten Wohnsitz haben. In Richtung Angerer (FPÖ) erinnerte sie, bei entsprechenden Zählpunkten für den Stromverbrauch würden auch Haushalte mit Wärmepumpen bereits von den Förderungen umfasst.

Als Mitglied der slowenischen Volksgruppe begrüßte die Kärntnerin Olga Voglauer (Grüne) das Plenum auf Slowenisch, ehe sie sich auf die mit dem Koalitionspartner ÖVP ausverhandelte Erweiterung der Strompreisbremse konzentrierte. Die Landwirtschaftssprecherin begrüßte vor allem, dass bäuerliche Kleinbetriebe mit rund 20.000 € Jahreseinkommen künftig ebenfalls einen Stromkostenzuschuss erhalten. Diese Mehrpersonenhaushalte würden diese Unterstützung dringend benötigen, hätten Landwirtschaftsbetriebe doch eine “Verdreifachung oder Vervierfachung ihrer Stromkosten” zu stemmen gehabt. Um die Betriebe bei der Energiewende zu begleiten und die Höfe “energieautark” zu machen, müsse zudem der Netzausbau in den Bundesländern auf die “Turboschiene” kommen, appellierte Voglauer.  

GEWESSLER WIRBT FÜR STROMKOSTENZUSCHUSS GEPAART MIT ABKEHR VON FOSSILER ENERGIE

2022 seien angesichts der hohen Preissteigerungen von der Regierung eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen worden, etwa die Stromkostenbremse, erinnerte Energieministerin Gewessler. Bereits jetzt würden Haushalte bei einem Grundverbrauch von bis zu 29.000 Kwh mit 500 € jährlich bezuschusst, für einkommensschwache Haushalte gebe es einen zusätzlichen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 € pro Jahr. Mit der vorliegenden Novelle werde eine weitere Unterstützungsleistung für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, um die hohen Energiekosten zu dämpfen, verdeutlichte die Ministerin die Ausgestaltung des Top-up-Modells, wonach ab der vierten Person 105 € für jede weitere Person im Haushalt ausbezahlt wird. Bei der Mehrheit der größeren Haushalte fließt laut Gewessler diese zusätzliche Leistung ohne Antrag. Jene Personen, die die Leistung eigens zu beantragen haben, würden davor rechtzeitig informiert. Gleichzeitig befasse man sich national und auf EU-Ebene mit der Ursachenbekämpfung, wies die Umweltministerin auf die bestehende Abhängigkeit von fossilen Energieträgern hin, die es zu beenden gelte. Großen Wert legt sie vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der Klimakrise auf den Ausbau erneuerbaren Energieträger, wie er mit Maßnahmen wie dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz vorangetrieben werde.

TOTSCHNIG: LEBENSMITTELVERSORGUNG DURCH STROMPREISHILFEN ABSICHERN

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig betonte, die Regierung deckle die Strompreisrechnung, indem sie seit Dezember 2022 “rasch und unbürokratisch” Hilfen zur Verfügung stelle. Gleichzeitig setze man Maßnahmen, um Strom einzusparen. Mit der vorliegenden Novelle würden nun mit einer pauschalierten Zusatzförderung Haushalte mit mehr als drei Personen sowie Personen mit gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Lastprofilen beim Stromverbrauch einbezogen. Doppelförderungen seien dabei ausgeschlossen, versicherte der Minister, ein klarer Überblick über die Leistungen sei vorhanden. 2022 habe die Landwirtschaft Mehrkosten von über 1 Mrd. € zu tragen gehabt. Schon zur Sicherung der Lebensmittelversorgung in Österreich sei die Unterstützung der Landwirtschaft unabdingbar.

TURSKY: STROMKOSTENZUSCHUSS TREIBT INFLATION NICHT HINAUF

Staatssekretär Tursky fasste zusammen, “die Teuerung hat die Österreicherinnen und Österreicher” hart getroffen. Die Regierung habe aber Abhilfe geschaffen, nannte er unter anderem den Klima- und Antiteuerungsbonus, den Pendlerausgleich und Strukturmaßnahmen wie die Valorisierung der Sozialleistungen. Mit der Stromkostenbremse sei eine europaweit einzigartige Maßnahme gesetzt wurde, hob Tursky deren Vorteile gegenüber einer Deckelung der Strompreise hervor. Letztere Maßnahme würde eher zur Inflationssteigerung führen, wie sich in anderen europäischen Ländern zeige. Für Geringverdiener:innen werde es seitens der Länder über den Zweckkostenzuschuss außerdem weitere Mittel geben, dafür seien bundesgesetzlich die Weichen gestellt worden, bezog sich Tursky auf den gestrigen Budgetausschuss des Nationalrats, als ein Zweckzuschuss für Länder zur Unterstützung der Wohn- und Heizkosten verabschiedet wurde. (Fortsetzung Nationalrat) mbu/rei

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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