SLAPP-Klage von SPAR gegen VGT: OGH hebt Einstweilige Verfügung weitgehend auf!
VGT kann wieder feststellen, dass SPAR für das Schweineleid auf Vollspaltenboden mitverantwortlich ist, und dafür das persiflierte SPAR-Logo verwenden.
Erst durch dieses Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist der VGT wieder in der Lage, über die SLAPP-Klage von SPAR zu sprechen. Die sowohl vom Handelsgericht Wien als auch vom Oberlandesgericht (OLG) Wien erlassene Einstweilige Verfügung (EV) hatte nämlich dem VGT verboten, SPAR mit Schweineleid in auch nur irgendeinen Zusammenhang zu bringen. SPAR!-->!-->!-->…