Novelle des Volksgruppengesetzes passiert Bundesrat

FPÖ-Kritik an Zusammenlegung von Bezirksgerichten

Die Novelle des Volksgruppengesetzes erreichte nach dem Nationalratsbeschluss heute auch die notwendige Zweidrittelmehrheit der Länderkammer. Demnach werden alle sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich verfassungsrechtlich abgesichert, außerdem dienen die Gesetzesänderungen der Gewährleistung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten. Die FPÖ befürchtet eine Schwächung der Gerichte im ländlichen Raum. Ihr Entschließungsantrag, der die Bundesregierung auffordert, von der Schließung oder Zusammenlegung von Bezirksgerichten Abstand zu nehmen, wurde abgelehnt. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen wurde hingegen ein als Reaktion darauf eingebrachter Entschließungsantrag zur Einbeziehung der regionalen Ebenen bei möglichen Zusammenlegungen von weiteren Bezirksgerichten.

VERFASSUNGSRECHTLICHE ABSICHERUNG DER SECHS VOLKSGRUPPEN

Zur Stärkung der rechtlichen Stellung der sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich werden diese künftig explizit im Volksgruppengesetz genannt, abgesichert durch eine Verfassungsbestimmung. Es handelt sich um die slowenische, kroatische, ungarische, tschechische und slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma. Außerdem bringt die Novelle eine Verpflichtung der Regierung zur Vorlage eines jährlichen, umfassenden Berichts über die Lage der Volksgruppen, samt Stellungnahmen der Volksgruppenbeiräte.

Zur Sicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten wird das Bezirksgericht Ferlach mit jenem in Klagenfurt und die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in Völkermarkt zusammengelegt. In Klagenfurt und Völkermarkt werden eigene Gerichtsabteilungen und zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet, an den bisherigen Standorten bleiben Gerichtstage erhalten. Ergänzend zum Gerichtsorganisationsgesetz wird auch das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert. Bei Auswahlverfahren für die Richterausbildung sollen Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden können, die auch die zweite Amtssprache des Gerichtssprengels beherrschen. Die Novellen erhielten die Zustimmung der Bundesrätinnen und Bundesräte von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.

FPÖ SIEHT PERSONALMANGEL IN DER JUSTIZ ALS FOLGE VERFEHLTER POLITIK

Bundesrat Herbert Kober (FPÖ/St) meinte, ein weiterer Teil der staatlichen Infrastruktur würde aus dem ländlichen Raum verschwinden. Er sprach von Plänen, dass österreichweit bis zu sechzehn Bezirksgerichte geschlossen werden sollen. Es gehe um den Zustand der Justiz, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht sowie die Zukunft des ländlichen Raums. Der Personalmangel in der Justiz werde immer eklatanter und sei eine direkte Folge verfehlter Budget- und Personalpolitik der „Verliererregierung“, sagte er. Für die Aufrechterhaltung der bestehenden Gerichtsstandorte setzten sich die Freiheitlichen mit einem Entschließungsantrag ein, der allerdings keine weitere Unterstützung fand. Die Konsolidierungsmaßahmen dürften nicht zur Ausdünnung des niederschwelligen Zugangs zur Justiz in den Regionen führen, heißt es darin.

Nikolaus Amhof (FPÖ/W) meinte, die Aufwertung der Volksgruppen stehe im diametralen Gegensatz zu ihrer Entwicklung. Die slowenische Sprache werde in Kärnten immer weniger genutzt, mittlerweile nur mehr von unter drei Prozent der Bevölkerung. Die deutschsprachige Minderheit in Slowenien sei nicht derart privilegiert, meinte er. In Südtirol seien die Gerichte nur in erster und zweiter Instanz zweisprachig, an Obergerichten werde ausschließlich die italienische Sprache gesprochen, erklärte er.

MÖGLICHE ZUSAMMENLEGUNG WEITERER BEZIRKSGERICHTE: ENTSCHLIESSUNG ZUR EINBINDUNG DER LÄNDER UND GEMEINDEN

Sandra Lassnig (ÖVP/K) sieht die Ausweitung des verfassungsrechtlichen Schutzes als ein wichtiges Zeichen der Anerkennung, der Sichtbarkeit und des Respekts. Die Möglichkeit, die eigene Sprache vor Gericht zu verwenden sei zudem ein wichtiges Recht der slowenischen Volksgruppe in Kärnten. Die Bundesrätin betonte, dass es sich um Zusammenlegungen, nicht um Schließungen der Bezirksgerichte handle. Die personelle Situation habe die Änderung der Rahmenbedingungen erfordert, erläuterte ebenso Claudia Arpa (SPÖ/K). In den Dialog seien die Volksgruppen wie die Länder eingebunden worden. Die Volksgruppen seien keine historische Fußnote, sondern lebendige Demokratie und unverzichtbarer Teil Österreichs, betonte sie ebenso wie Martin Peterl (SPÖ/N). Er kritisierte die FPÖ dafür, Vielfalt schlechtzureden.

Es ginge den Freiheitlichen nicht um die Sache, sondern um Showpolitik, meinte Daniel Schmid (SPÖ/T) zu der FPÖ-Initiative. Bundesrat Christian Fischer (SPÖ/N) brachte daraufhin einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit Sandra Lassnig (ÖVP/K) und Julia Deutsch (NEOS/W) ein, der die Justizministerin dazu auffordert, mit den von einer Evaluierung der Bezirksgerichte betroffenen Ländern und Gemeinden in Gespräche zu treten, sowie für transparente und frühzeitige Information zu sorgen. Laut Harald Himmer (ÖVP/W) würden Schließungen von Bezirksgerichten auch von einigen Bundesrätinnen und Bundesräten der ÖVP und SPÖ kritisch gesehen werden. Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) wertete die kurzfristig eingebrachte Initiative als inhaltlich wertlos.

Für Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) ist es ein „schönes Zeichen“, die Novelle im Jahr des 50. Jubiläums des Volksgruppengesetzes zu beschließen und an die Herausforderungen der Gegenwart anzupassen. Gute Volksgruppenpolitik entwickle sich weiter, sagte sie. Positiv hob sie auch den Ausbau des Volksgruppenberichts durch die stärkere Einbindung der Volksgruppenbeiräte sowie das angekündigte „Volksgruppenforum“ hervor. Die Reform zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit sorge dafür, dass die bestehenden Rechte tatsächlich ausgeübt werden können, so die Bundesrätin.

Die Reform zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit sei eine notwendige Reaktion auf den demographischen Wandel, sagte Vizekanzler Andreas Babler. Er sieht darin wesentliche Vorteile für die Kärntner Slowenen. Durch die Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche werde die unmittelbare Nähe der Bevölkerung gesichert, durch regelmäßige Amtstage bleibe die Justiz nah bei den Menschen vor Ort. Die Volksgruppen seien ein fester und wichtiger Bestandteil der österreichischen Identität, betonte Babler und erinnerte auch an den Vorfall am Gedenkort Peršmanhof im letzten Jahr. Das dürfe nie wieder passieren, sagte er. (Fortsetzung Bundesrat) fan

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