Nationalrat gibt grünes Licht für Teile des Wohn- und Baupakets

Bund stellt 1 Mrd. € für Wohnbauförderung der Länder zur Verfügung, Grundbucheintragungsgebühr wird temporär gestrichen

Der Nationalrat hat heute Teile des Ende Februar von der Bundesregierung angekündigten Wohn- und Baupakets mit unterschiedlichen Mehrheiten beschlossen. Laut den Regierungsparteien sollen damit nicht nur kurzfristig die Konjunktur angekurbelt und langfristige Investitionen in Immobilien gefördert, sondern auch die Schaffung von leistbarem Wohnraum unterstützt und die Klimaziele adressiert werden. Konkret stellt der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss in der Höhe von 1 Mrd. € für die Jahre 2024 bis 2026 zur Schaffung zusätzlicher leistbarer Eigentums- und Mietwohnungen zur Verfügung. Zudem wird es den Ländern ermöglicht, zusätzliche Darlehen zur Wohnbauförderung in der Höhe von 500 Mio. € aufzunehmen. Die effektive Zinsbelastung der Länder wird dabei durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 mit 1,5 % p.a. gedeckelt. Alternativ werden auch Zinszuschüsse der Länder für Wohnbaukredite bei anderen Banken unterstützt. Bei der entsprechenden namentlichen Abstimmung gab es breite Zustimmung. Von den insgesamt 162 abgegebenen Stimmen sprachen sich nur die 12 NEOS-Mandatar:innen dagegen aus.

Für die pinke Oppositionspartei haben die Länder bereits genug Mittel zur Wohnbauförderung zur Verfügung, diese würden jedoch Großteils nicht zweckgewidmet verwendet werden. Trotz ihrer Zustimmung ging der SPÖ und der FPÖ das Paket nicht weit genug. So hinterfragte die FPÖ etwa die Begrenzung der Zuschüsse bis zum Jahr 2028. Die SPÖ vermisst Unterstützungen für bestehende Darlehen und für Mieter:innen. Für Finanzminister Magnus Brunner handelt es sich um “gut investiertes Steuergeld mit “enormen volkswirtschaftlichen Effekten”.

Weiters kommt es zu steuerlichen Anreizen für ökologische Sanierungen, zur Streichung der Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühr für den Kauf von Eigenheimen bis 500.000 € sowie zur Ausweitung des Wohnschirms und des Reparaturbonus.

Ein weiterer Beschluss betrifft den Verkauf der Meidlinger Kaserne an die Bundesimmobiliengesellschaft zum Umbau in das “Sicherheitszentrum Meidling” des Innenministeriums.

Die von den Oppositionsfraktionen im Laufe der Sitzung eingebrachten Anträge fanden keine Mehrheit im Plenum.

ZWECKZUSCHÜSSE FÜR WOHNBAUFÖRDERUNG DER LÄNDER

Um die Schaffung zusätzlicher leistbarer Eigentums- und Mietwohnungen zu fördern und die Sanierung voranzutreiben, stellt der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss in der Höhe von 1 Mrd. € für die Jahre 2024 bis 2026 zur Verfügung. Davon entfallen 780 Mio. € auf die Neubauförderung für gemeinnützige Bauvereinigungen oder gewerbliche Bauträger. Die Hälfte davon soll für neue Eigentumswohnungen sowie Mietwohnungen mit Kaufoption und die andere Hälfte für neue Mietwohnungen aufgewendet werden. Dabei sollen nur Projekte gefördert werden, bei denen auch Photovoltaikanlagen eingeplant sind. Die weiteren 220 Mio. € sind für die Sanierungsförderung von Mietwohnungen durch gemeinnützige Bauvereinigungen zweckgebunden. Die entsprechenden Regelungen wurden heute von ÖVP und Grünen im Rahmen eines Abänderungsantrags zur Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes eingebracht.

Weiters wird es den Bundesländern ermöglicht, zusätzliche Darlehen über die Bundesfinanzierungsagentur für Zwecke der Wohnbauförderung im Volumen von 500 Mio. € aufzunehmen, wobei die effektive Zinsbelastung der Länder durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 auf 1,5 % pro Jahr beschränkt werden soll. Diese Mittel sind für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder in den Jahren 2024 und 2025 von maximal 200.000 € und einer Förderlaufzeit von zumindest 25 Jahren mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 % zweckgebunden. Im Abänderungsantrag haben die Regierungsparteien zudem ergänzt, dass alternativ auch Zinszuschüsse der Länder für Wohnbaukredite bei anderen Banken unterstützt werden.

Obwohl von der SPÖ Zustimmung kam, sieht für Klubobmann Philip Kucher ein “echtes Paket” für leistbares Wohnen anders aus. Alle Menschen, die sich aktuell die gestiegenen Mietkosten nicht leisten könnten oder Probleme bei der Rückzahlung von laufenden “Häuslbauerkrediten” hätten, seien von der Bundesregierung “vergessen” worden. Zudem würden die geförderten Kreditzinsen nur für vier Jahre bis 2028 gelten. Dem schloss sich Kuchers Fraktionskollege Kai Jan Krainer an. Durch das Wohnpaket komme es nicht zu günstigeren Mieten, Grundstücks- und Immobilienpreisen. Das von Ruth Becher (SPÖ) eingebrachte “Sofortpaket für leistbares Wohnen”, in dem etwa ein Einfrieren sämtlicher Mieten bis Ende 2026 und ein Zinspreisdeckel von maximal 3 % für bestehende “Häuslbauerkredite” eingeführt werden soll, blieb in der Minderheit. Zur Finanzierung soll eine Übergewinnsteuer auf die “historischen Rekordgewinne der Banken” sorgen. Dasselbe gilt für die von Maximilian Lercher (SPÖ) eingebrachte Forderung nach einem Gemeindepaket in Höhe von 1 Mrd. € als Soforthilfe ohne Auflagen für die Jahre 2024 und 2025.

Laut Gerhard Kaniak (FPÖ) stimme seine Fraktion “zähneknirschend zu, damit für den “darniederliegenden Wohnbau” überhaupt Maßnahmen gesetzt würden. Für Maximilian Linder (FPÖ) geht das Paket ebenfalls nicht weit genug. So könnten mit den zusätzlichen 500 Mio. € für die Bundesländer nur rund 2.000 Eigenheime finanziert werden. Die Zinsstützung des Bundes bezeichnete Linder als “Rosstäuscherei”, da nicht klar sei, wieviel Jungfamilien nach 2028 für ihre Darlehen zahlen müssten. Hubert Fuchs (FPÖ) kritisierte den aus seiner Sicht “chaotischen und intransparenten Gesetzgebungsprozess ohne wirkungsorientierte Folgenabschätzung”. Philipp Schrangl (FPÖ) plädierte für die Verankerung von leistbaren bzw. geförderten Wohnraums in den Unternehmenszielen der ARE (Austrian Real Estate). Der von ihm dazu eingebrachte Entschließungsantrag blieb bei der Abstimmung jedoch in der Minderheit.

Die Bundesländer hätten genug Geld zur Wohnbauförderung zur Verfügung, sie würden es jedoch nur zu rund 40 % dafür ausgeben, argumentierte Gerald Loacker (NEOS) die Ablehnung durch seine Fraktion. Was die Zinszuschüsse des Bundes betrifft, handelt es sich laut den Berechnungen des NEOS-Mandatars um eine Summe von rund 7,5 Mio. €. Das sah Karin Doppelbauer (NEOS) ähnlich. Da die Bundesländer aktuell die vorhandenen Gelder zur Wohnbauförderung nicht für diesen Zweck ausnützen würden, müsse der Bund aktiv werden und diese Materie den Ländern “wegnehmen”.

Mit der Investition von 1 Mrd. € in den gemeinnützigen Wohnbau schaffe man 20.000 neue Wohneinheiten und könne 5.000 Wohnungen sanieren, zeigte sich ÖVP-Klubobmann August Wöginger zufrieden. Noch dazu trage man zur Absicherung von 20.000 Arbeitsplätzen bei und unterstütze die Bildung von Eigentum. Wöginger kündigte zudem an, im Rahmen der Plenarsitzung einen Antrag zum Handwerkerbonus einzubringen. Geplant sei eine Förderung von 20 % oder maximal 2.000 € pro Jahr und Haushalt. Aufgrund inflationsbedingter Kostensteigerungen im Baugewerbe und dem erschwerten Zugang zu Krediten habe man dringenden Handlungsbedarf zur Ankurbelung der Bauwirtschaft gesehen, hielt Karlheinz Kopf (ÖVP) fest. Die Maßnahmen würden zu großen Teilen den Vorschlägen der Bausozialpartner folgen, hielt Kopf der SPÖ-Kritik entgegen.

Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer sprach von einen “riesigen grünen Schritt”. Durch die getroffenen Maßnahmen würden leistbares Wohnen und Klimaschutz, etwa durch eine “PV-Pflicht” bei Neubauten, “Hand in Hand gehen”. Es liege nun an den Bundesländern, das Geld dort einzusetzen, wo es am dringendsten gebraucht werde. Der gemeinnützige Wohnbau sei der “Garant” für langfristig leistbare Mieten und den Klimaschutz, zeigte sich Nina Tomaselli (Grüne) über den Beschluss erfreut. Der “Öko-Boost” für den Wohnbau schütze neben dem “Geldbörsel der Bewohner:innen” auch das Klima.

Laut Finanzminister Magnus Brunner handelt es sich um ein “ausgewogenes und treffsicheres Paket” sowie um “gut investiertes Steuergeld mit enormen volkswirtschaftlichen Effekten”. Einerseits gehe es um die Stützung der Baukonjunktur und um eine Erleichterung bei der Schaffung von Eigentum, andererseits fördere man leistbares Wohnen und trage zur Qualitätsverbesserung des Wohnraums bei. Das Paket sei mit Expert:innen abgestimmt, auch die Nationalbank habe die Wirksamkeit bestätigt, so der Finanzminister.

VERKAUF DER MEIDLINGER KASERNE

Begleitend zur Finanzausgleichsgesetz-Novelle haben ÖVP und Grüne ein Bundesgesetz eingebracht, mit dem sie Finanzminister Magnus Brunner ermächtigen wollen, die Meidlinger Kaserne um 47,7 Mio. € an die Bundesimmobiliengesellschaft zu verkaufen. In weiterer Folge soll diese dann zum “Sicherheitszentrum Meidling” umgebaut werden und als solches mehrere Dienststellen des Innenministeriums wie das Bundeskriminalamt, die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst und die Direktion für Digitale Services beherbergen. Die Kaserne sei nicht mehr für den militärischen Bedarf erforderlich bzw. nur mehr eingeschränkt dafür geeignet, wird die Initiative begründet.

Wie bereits im Finanzausschuss konnte Gerhard Kaniak (FPÖ) keinen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Bau- und Wohnpaket erkennen, weshalb es sich um ein verfassungswidriges Zustandekommen handle. Der Bundespräsident müsse nun seiner Verpflichtung nachkommen und seine Unterschrift unter das Gesetz verweigern, forderte Kaniak.

STEUERLICHE ANREIZE FÜR ÖKOLOGISCHE SANIERUNGEN UND HEIZUNGSTAUSCH

Ziel von verschiedenen Änderungen im Einkommensteuergesetz ist es, “ökologische Neubauten” und Sanierungen sowie den Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen zu forcieren. So sollen künftig etwa auch Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz unterstützt werden, beschleunigt steuerlich abgesetzt werden können. Außerdem kann für Wohnneubauten, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden bzw. wurden und den definierten ökologischen Standards entsprechen, drei Jahre lang der dreifache AfA-Satz (Abschreibung für Abnutzung) angewendet werden, was laut Erläuterungen einer jährlichen Abschreibung von 4,5 % entspricht. Schließlich sollen Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen bzw. für einen Heizkesseltausch befristet auf zwei Jahre steuerlich begünstigt werden. Das betrifft etwa die Dämmung von Außenwänden, den Austausch von Fenstern, Dachbegrünungen, den Einbau einer Wärmepumpe oder einer Holzzentralheizung und die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses. Konkret vorgesehen ist ein “Öko-Zuschlag” in der Höhe von 15 % der Aufwendungen, bei zu berücksichtigenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten.

Andreas Ottenschläger (ÖVP) zeigte sich über bessere Rahmenbedingungen für “jetzt getätigte Investitionen” zum Erreichen einer höheren Sanierungsquote erfreut.

TEMPORÄRE STREICHUNG DER GRUNDBUCHSEINTRAGUNGSGEBÜHR, AUFSTOCKUNG DES WOHNSCHIRMS SOWIE DES REPARATURBONUS

Um die Schaffung von Wohnraum leistbarer zu machen werden durch eine Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes die Grundbucheintragungsgebühr für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € und etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren in der gleichen Höhe vorübergehend entfallen. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Gelten wird die Gebührenbefreiung nur für nach dem 31. März 2024 abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Zudem soll sie nur zwischen Juli 2024 und Juli 2026 – also für zwei Jahre befristet – beantragbar sein. Nicht davon erfasst sind vererbte oder geschenkte Immobilien.

Um “den kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle” zu decken werden zudem für den sogenannten “Wohnschirm” heuer zusätzliche 60 Mio. € bereitgestellt. Dieser unterstützt Mieterinnen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind. Auch bei Energiekostenrückständen können Unterstützungsleistungen gewährt werden.

Um 50 Mio. € aufgestockt werden die im heurigen Jahr zur Verfügung stehenden Budgetmittel für den Reparaturbonus. Dadurch soll eine Ausweitung der Förderung auf weitere Produktkategorien ermöglicht werden. Ziel des Reparaturbonus ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern bzw. die Nutzungsintensität zu steigern, wobei etwa die Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten gefördert wird. Der Antrag wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags der Koalition zum Umweltförderungsgesetz mehrheitlich angenommen. Damit sollen laut Jakob Schwarz (Grüne) bei der Umstellung des Transformationsfonds auf klimafreundliche Produktionsweisen nicht nur die innovativsten, sondern auf die effektivsten Technologien beitragen.

Durch die zeitlich befristete Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr werde die Schaffung von Eigenheimen erleichtert, unterstrichen unter anderem Johann Singer und Gabriel Obernosterer (beide ÖVP). Dies könne zu einer Entlastung von rund 10.000 € führen. Alle von der Koalition vorgelegten Maßnahmen würden die Wirtschaft ankurbeln, leistbaren Wohnraum schaffen und zum Klimaschutz beitragen, so Singer. Dem schloss sich Jakob Schwarz (Grüne) an. Klimaschutz würde im Konjunkturpaket eine wesentliche Rolle spielen.

Die Regelung sei mit unnötigem Zeitverlust und Unannehmlichkeiten für Käufer:innen und Verkäufer:innen verbunden, kritisierte Karin Doppelbauer (NEOS). Die Gebührenbefreiung gelte zwar für Rechtsgeschäfte, die nach dem 31. März 2024 abgeschlossen werden, aber die entsprechende Eintragung ins Grundbuch dürfe erst mit 1. Juli 2024 erfolgen, um die Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen zu können. Zur Änderung dieser Frist brachte Doppelbauer einen Abänderungsantrag ein, der in der Minderheit blieb. Gerald Loacker (NEOS) plädierte für eine generelle Streichung der Gebühr ohne Befristung.

Für Christoph Matznetter (SPÖ) handelt es sich um ein “handwerklich schlecht gemachtes Gesetz”. ÖVP und Grüne seien die “Lobbyisten der Millionäre”, da die Befreiung bis zu einer Bemessungsgrundlage von 2 Mio. € gelte. Um das zu verhindern brachte seine Fraktionskollegin Selma Yildirim einen in der Minderheit gebliebenen Abänderungsantrag ein, mit dem diese Summe auf 750.000 € begrenzt werden sollte. Wer sich eine Immobilie um 2 Mio. € leisten könne, sei auch in der Lage die Grundbucheintragungsgebühr zu bezahlen, so Yildirim.

Dem schloss sich FPÖ-Mandatar Maximilian Linder an. Die Gebührenbefreiung sei zu begrüßen, bei der Bemessungsgrundlage von 2 Mio. € handle es sich um “Klientelpolitik der ÖVP”. Philipp Schrangl (FPÖ) sah das ähnlich. Er plädierte für eine “Einschleifregelung, um kleinere Kaufpreise besser zu behandeln”.

Astrid Rössler (Grüne) und Franz Leondhard Eßl (ÖVP) begrüßten die Aufstockung des Reparaturbonus. Die Grünen-Mandatarin sprach von einem “sinnvollen Instrument im Sinne der Kreislaufwirtschaft”. Für Eßl kommt es durch den Reparaturanreiz zu einer Verminderung vom Elektroschrott und zur Belebung der lokalen Wirtschaft. Markus Koza (Grüne) sprach in Bezug auf die Aufstockung des Wohnschirms von einem “guten Schutz vor Delogierungen und Energiekostensteigerungen”.

Sozialminister Johannes Rauch zog beim Wohnschirm eine Zwischenbilanz. Seit dem Start im Jahr 2022 habe man bis dato insgesamt 22.000 Personen mit Mietrückständen und 58.000 Personen bei den Energiekosten unterstützt. Damit wende man Delogierungen und menschliches Leid ab. Bis 2026 würden nun insgesamt 224 Mio. € dafür zur Verfügung stehen. (Fortsetzung Nationalrat) med

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