
Tourismusausschuss: Public-Viewing-Veranstaltungen sollen sechs statt nur vier Wochen dauern dürfen
Einstimmigkeit zu Fünf-Parteien-Antrag für Ausdehnung des zulässigen Zeitraums
Ein von allen fünf Parlamentsparteien gemeinsam vorgelegter Gesetzesantrag sieht eine Änderung der Gewerbeordnung vor, um die zulässige Dauer für Public-Viewing-Veranstaltungen von vier auf sechs Wochen zu verlängern (768/A). Der Tourismusausschuss hat sich heute einstimmig dafür ausgesprochen. In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass große internationale Sportveranstaltungen zunehmend länger dauern und umfangreicher organisiert werden. Insbesondere bei internationalen Turnieren wie der Fußball-Weltmeisterschaft der FIFA, Europameisterschaften oder vergleichbaren Großereignissen erstrecken sich Turnierphasen, Rahmenprogramme sowie begleitende Veranstaltungen häufig über einen Zeitraum, der über vier Wochen hinausgeht. Eine Ausdehnung des rechtlich zulässigen Zeitraums auf sechs Wochen schaffe die notwendige Flexibilität für Veranstalter und Behörden, ohne die bestehende Systematik der Gewerbeordnung wesentlich zu verändern, heißt es in der Begründung des Gesetzesantrags. Im Ausschuss wurde von Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner und von Gabriel Obernosterer (ÖVP) etwa die kommende Fußball-WM angesprochen, die länger als vier Wochen dauere. Auch Österreich sei bei der WM endlich wieder dabei, so Zehetner. Die Verlängerungsmöglichkeit für Public Viewings sei eine gute Chance für gute Stimmung, für das Geschäft und für den Tourismus.
Vertagt wurden eine Reihe von Oppositionsanträgen. Die Forderungen darin betreffen unter anderem die Abschreibungsdauer von Gebäuden für die Hotellerie, ein alpines Kulturerbe sowie Maßnahmen gegen das Gasthaussterben.
FPÖ FÜR VERKÜRZUNG DER ABSCHREIBUNGSDAUER VON GEBÄUDEN FÜR DIE HOTELLERIE
Als „in zentralen Bereichen realitätsfern“ kritisieren die Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag die geltenden Bestimmungen für Abschreibungen in der Hotellerie. Demnach sei beispielsweise die Abschreibungsdauer von Gebäuden zu lang, da die Hotellerie sowohl bei Gästezimmern als auch bei Personalunterkünften „laufend auf Modernisierung angewiesen“ sei. Die FPÖ pocht daher auf eine Reform, um die Wettbewerbs- und Investitionsfähigkeit sowie die Standortpolitik zu stärken. Die Bundesregierung solle demnach für die Hotellerie und sonstige Beherbergungsbetriebe eine funktionelle Abschreibung und verkürzte Abschreibungsdauern für betriebsnotwendige Investitionen gesetzlich verankern (774/A(E)).
Man müsse zu einer realistischen Abschreibungsdauer kommen, so Michael Fürtbauer (FPÖ). Bei manchen Betrieben gehe er beispielsweise davon aus, dass durch die lange Abschreibung mittlerweile drei Saunen in den Büchern seien, aber nur eine existiere. Melanie Erasim (SPÖ) kann dem Antrag zwar „das ein oder andere Positive“ abgewinnen, meinte aber, die Zuständigkeit dafür liege beim Finanzausschuss. In Zeiten des hohen Budgetdrucks brauche es für solche Maßnahmen eine Gegenfinanzierung. Fürtbauer stellte daraufhin einen Antrag auf Zuweisung an den Finanzausschuss, der allerdings aufgrund der Vertagung nicht abgestimmt wurde.
Auch Elisabeth Götze (Grüne) würde den Antrag thematisch dem Finanzausschuss zuordnen. Sie sehe allerdings nicht so viel Handlungsbedarf, da bei den Abschreibungsdauern schon einiges in die richtige Richtung passiert sei. Ausschussvorsitzender Christoph Steiner (FPÖ) ortet demgegenüber ein Problem für die Zukunft und die Wettbewerbsfähigkeit, zumal mit Zimmern aus früheren Jahren – bedingt durch eine lange Abschreibung – ein Hotel irgendwann nicht mehr gebucht werde.
FPÖ: DEREGULIERUNGSOFFENSIVE FÜR TOURISMUS- UND GASTGEWERBEBETRIEBE
Zudem spricht sich die FPÖ für eine „echte Deregulierungsoffensive“ für Tourismus- und Gastgewerbebetriebe aus. Notwendig dafür sei eine bessere Abstimmung zwischen Bundes- und Landesvorgaben. Zudem fordern die Freiheitlichen spürbare Erleichterungen bei Betriebsübernahmen, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, Nachfolgen zu erleichtern und die Betriebe „wirksam zu entlasten“. Insgesamt sollten unnötige Dokumentations-, Melde- und Berichtspflichten abgebaut, Genehmigungsverfahren vereinfacht sowie veraltete oder unverhältnismäßige Vorschriften gestrichen werden, so der Antrag (775/A(E)).
Bürokratie und Regulierungen seien einer der Hauptanker, der ganze Wirtschaftszweige vom Aufsteigen abbringe und am Boden halte, kritisierte Sebastian Schwaighofer (FPÖ). Der Antrag drücke allerdings genau das aus, was die Bundesregierung bereits mache, nämlich mit Deregulierung und Entbürokratisierung Freiräume zu schaffen, meinte Dominik Oberhofer (NEOS). Er verstehe die Ungeduld, aber es seien schwierige Materien – er nannte als Beispiel den Brandschutz – wo viele Interessen aufeinanderprallen würden. Man müsse gemeinsam an einem Strang ziehen, auch mit den Bundesländern, so Oberhofer. Auch Daniela Gmeinbauer (ÖVP) würde den Gedanken aufgreifen, dass man auch die Bundesländer in die Pflicht nimmt. Etwa bei der Entbürokratisierung seien bereits einige Entscheidungen gefallen, die auf den Weg gebracht würden.
FPÖ UND GRÜNE: ALPINE INFRASTRUKTUR IN ÖSTERREICH SICHERN
Für die Erhaltung eines alpinen Kulturerbes wie beispielsweise Gipfelkreuze, historische Schutzhütten, Wander- und Steigsysteme sowie Klettersteige setzen sich die Freiheitlichen mit einem weiteren Entschließungsantrag ein (777/A(E)). Die Bundesregierung solle in Kooperation mit Ländern, Gemeinden und alpinen Vereinen die nötigen Maßnahmen setzen und die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen, um die Sanierung und den Erhalt von alpiner Infrastruktur als Teil der alpinen Kultur und Tradition sicherzustellen. Alpines Kulturerbe in Österreich müsse langfristig geschützt und erhalten werden, betonte Tina Angela Berger (FPÖ).
Auch die Grünen fordern mit einem Entschließungsantrag die nachhaltige finanzielle Absicherung alpiner Schutzhütten und Wanderwege (48/A(E)). Diese solle in enger Kooperation mit den alpinen Vereinen erfolgen. Aufgrund der Klimakrise komme es immer häufiger zu Schäden an Hütten und Wegen. Die Behebung dieser Schäden sei durch stark gestiegene Baukosten, zunehmenden Bedarf an Ersatzbauten und der Zunahme an Haftungsvorgaben und Behördenauflagen mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr möglich. Daher solle eine „rasche, deutliche und dauerhafte Anhebung“ der bestehenden Bundesförderung für „Alpine Infrastruktur“ erfolgen, unter Berücksichtigung der „vorliegenden Schätzungen der Alpinen Vereine zum klimakrisenbedingt sehr stark gestiegenen Bedarf von rund 95 Millionen Euro pro Jahr“.
Man wolle diese Strukturen erhalten und leiste daher seitens des Bundes einen erklecklichen Beitrag, sagte Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Es gelte zudem, einen Schulterschluss auch mit den Ländern und Gemeinden zu finden. „Null Engagement auf Länderebene“ bei diesem Thema ortet jedoch Dominik Oberhofer (NEOS). Sehr wertzuschätzen sei das zivilgesellschaftliche Engagement, und auch der Bund mache „extrem viel“. Bei jenen Bundesländern, die massiv von der Infrastruktur profitieren würden, sei es allerdings absurd, dass der Bund einspringen müsse.
Im Hinblick auf die kommenden Budgetverhandlungen gehe es auch um Planungssicherheit, warf Barbara Neßler (Grüne) ein. Zudem seien die Rahmenverträge schon lange nicht mehr valorisiert worden. Sie sei ebenfalls dafür, dass die Bundesländer mitzahlen – dafür brauche es aber einen runden Tisch, um eine gemeinsame Finanzierung zusammenzubringen. Angesichts der budgetären Situation frage er sich, wo man den geforderten Betrag hernehmen solle, so Wolfgang Kocevar (SPÖ). Auch er denke aber, dass man die Länder nicht aus der Pflicht nehmen könne.
GRÜNE: MASSNAHMENPROGRAMM GEGEN DAS GASTHAUSSTERBEN
Schon mehrmals seien im Nationalrat Entschließungen für „konkrete Maßnahmen gegen das Gasthaussterben“ gefasst worden, doch die diesbezüglichen Umsetzungsschritte der zuständigen Regierungsmitglieder seien „leider äußerst überschaubar“ geblieben, kritisieren die Grünen in einem Entschließungsantrag. Sie fordern daher erneut die Umsetzung eines konkreten Maßnahmenpakets gegen das Gasthaussterben insbesondere in ländlichen Regionen. Zudem solle auch eine „Sonderförderaktion für Landgasthäuser abseits touristischer Hotspots“ konzipiert und gestartet werden (46/A(E)).
Johann Weber (ÖVP) wies dazu auf einige Maßnahmen hin, die bereits gesetzt worden seien, wie etwa eine Novelle der Gastgewerbepauschalierungsverordnung oder die Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung. Allfällige Sonderförderungsaktionen würden von der budgetären Situation abhängen. Der Antrag der Grünen gehe in die richtige Richtung, meinte Nicole Sunitsch (FPÖ). Mit jedem Gasthaus sterbe auch ein Teil des Zusammenlebens. Für die Gemeinden bedeute das weniger Veranstaltungen, weniger Lebensqualität und Geld, das nicht im Ort bleibe, so Sunitsch. Es brauche daher Maßnahmen gegen das Gasthaussterben, andernfalls müsse man in Zukunft eher ein Maßnahmenprogramm für das Aufsperren von Gasthäusern entwickeln. (Fortsetzung Tourismusausschuss) mbu
————————-
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender