Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf endet mit 01. Juli 2026 – Voraussetzungen und Fristen entscheidend
Seit 1. Juli 2024 gilt in Österreich eine befristete Gebührenbefreiung beim Immobilienerwerb. Unter bestimmten Voraussetzungen können Käuferinnen und Käufer von der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr befreit werden. Die Regelung gilt nur noch rund zwei Monate und läuft mit 30.Juni 2026 aus. Eine von der Bundesregierung beabsichtigte Verlängerung ist derzeit nicht bekannt. Wer die Gebührenbefreiung noch in Anspruch nehmen möchte, hat dabei mehrere Voraussetzungen und Fristen zu beachten.
Diese Gebühren zählen bei!-->…